Nein.Wäre das dann trotzdem genehmigungspflichtig?
Jein .Setz dir keinen Bambus, den bekommst du nie wieder raus.
Heißt das, dass Einzelpflanzungen wie Bäume unabhängig von der Höhe keinen Abstand einhalten müssen?Die Regelungen über Abstände haben im Verhältnis zu angrenzenden öffentlichen Straßen und Gewässern keine Bedeutung, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NRG.