3 Etagen Haus vorgeschrieben.

4,60 Stern(e) 7 Votes
E

Escroda

Gibt es evtl doch eine Möglichkeit das ich nur 2 Etagen bauen kann oder ist das einfach so.
Mit guten Argumenten kommt eine Befreiung nach §31 Baugesetzbuch in Frage. Wenn Dir aber seitens des Bauamtes schon negative Signale gesendet wurden, wird es schwierig.
Weil 3 Etagen kommt eigentlich nicht in Frage.
Warum eigentlich nicht? An's Dachgaubenverbot hat sich offenbar kein Nachbar gehalten, so dass das DG recht einfach ein Vollgeschoss werden kann.
Hmm, wenn das man nicht "bis zu drei Etagen" meint....
Nein, leider nicht. Der Kreis um die römische 3 bedeutet "zwingend". Ein planungsrechtlicher Fuchs könnte vielleicht argumentieren, dass die Zeichnung vor Inkrafttreten der Planzeichenverordnung angefertigt wurde und in der Legende des Bebauungsplan der Kreis nicht vorkommt. Ist aber dünn ...

Für das Grundstück ist Geschosswohnungsbau vorgesehen, die Nachbarschaft hat sie größtenteils ja auch realisiert. Ich empfehle verkaufen und passendes Grundstück suchen. Vor allem, da die Geschossigkeit nicht das einzige Problem ist - ich sag nur Bäume und Baulinien.
 
11ant

11ant

Weil 3 Etagen kommt eigentlich nicht in Frage.
Mir scheint es da an Platz für Stellplätze nicht zu mangeln - insofern sähe ich Potential für den Deal, daß Dir ein Grundstücksentwickler ein Mehrfamilienhaus hinsetzt, Dir aus dem fertig entwickelten Grundstück Deinen "Bungalow" rausgibt und das da darauf gesetzte Vierfamilienhaus vermarktet (oder daß Du desgleichen mit Deiner Hausbank ausschnapselst). Mein Vorschlag funktioniert natürlich ebenso, wenn Du stattdessen das Penthouse haben willst. Also ein Grundstück mit mehr Baumassenpotential als man selber braucht sehe ich nicht als Nachteil.
 
Y

ypg

Was wäre denn mit einem 2-Generationenhaus, zb oben mit einer Penthousewohnung, die sich über einen 2-geschossigen Bau wie ein Riegel rüberlegt?
Oder in Dachvollgeschoss eine Bürovermietung, dann ist es am Abend ruhiger
Vielleicht kommt auch ein Doppelhaus in Frage? Mit einer Elternebene oder Büroebene oben mit Dachterrasse?
Manche bauen ihre 3 Geschosse mit Keller, ihr könntet (welch Sünde) Euren „Keller“ ins DG verfrachten...

Ich würde solche Ideen mal sammeln und abwägen zu einem Verkauf des Grundstücks. Da kommt es mM darauf an, wie Ihr die Lage des Grundstücks einschätzt und es überhaupt freie Grundstücke für Einfamilienhäuser gibt, die bei Euch in Frage kommen.
 
S

Schneider13

Es sind also zwingend 3 Geschosse vorgesehen. Ich denke, das im schriftlichen Teil auch drinsteht, dass der Sockelbereich nicht über ... cm Gelände herausragen darf. Wenn das so ist, daNN KANNST DU AUCH NICHT MIT EINEM kg SCHUMMELN.
Es steht dort: Gebäudesockel dürfen nicht über Fußbodenoberkannte des Erdgeschosses reichen und dürfen nicht höher als 30cm sein. was genau Bedeutet das ?

Es dürfte dann nur bleiben, 2 VG zu bauen und das DG als drittes VG zu planen aber nicht auszubauen. Ich kenne die LVO nicht, daher denke ich das DG als Boden ohne feste Treppe zu planen.
Das heisst ich könnte evtl klappen 2 volle Geschosse zu bauen und das Dachgeschoss evtl dann als drittes Geschoss anzugeben?

Gebäudeklasse 4 vermeiden, da du sonst evtl. ein großes Brandschutzgutachten und einen Prüfstatiker brauchst. Wie gesagt, muss kontrolliert werden.
Also sollte es unter 13 Meter bleiben?


Warum eigentlich nicht? An's Dachgaubenverbot hat sich offenbar kein Nachbar gehalten, so dass das DG recht einfach ein Vollgeschoss werden kann.
Woher erkennt man das sich die Nachbarn daran nicht gehalten haben?

Für das Grundstück ist Geschosswohnungsbau vorgesehen, die Nachbarschaft hat sie größtenteils ja auch realisiert. Ich empfehle verkaufen und passendes Grundstück suchen. Vor allem, da die Geschossigkeit nicht das einzige Problem ist - ich sag nur Bäume und Baulinien.
Verkaufen kommt nicht in Frage da es schon Ewigkeiten in Familien Besitz ist. Bäume stehen 2 dort wo gebaut werden soll. das müsste ich dann auch beantragen diese zu entfernen..... Woher wissen Sie das dort bäume stehen ?



Danke euch schon mal für die Ideen wie kan nich mir eine Penthousewohnung vorstellen wenn das Dach ein Satteldach sein muss.?? Sry bin wirklich noch komplett Ahnungslos in der Branche.

Eine Frage zum Schluss. Das Haus auf dem Bild im Anhang hat wie viele Geschosse? Nur das ich da mal verständniss für bekomme.
3-etagen-haus-vorgeschrieben-322289-1.jpg

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4898 Themen mit insgesamt 97931 Beiträgen


Ähnliche Themen zu 3 Etagen Haus vorgeschrieben.
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfamilienhaus 160m2 mit Keller, 500m2 Grundstück 108
2Erste Grundrissplanung auf Karopapier: Hang, Keller + 2 Geschosse. 80
3Hausplan von Architekt 2 Geschosse mit Keller 18
4Einfamilienhaus 220qm mit Keller auf 700qm Grundstück 41
5Bebauung Grundstück - Keller ja oder nein? 75
6Budget Grundstück und bauen mit Keller 21
7Straße ca. 50cm über Grundstück - Auffüllen oder Keller 26
8200m2 Einfamilienhaus für 4-5 Personen ohne Keller auf schmalem Grundstück 67
98 Bäume auf dem Grundstück zwischen Strom- und Telefonleitung. 31
10Keller oder Grundstück begradigen? 43
11Grundstück wäre vorhanden - 2.5 Geschossig bauen Voraussetzung! 16
12EFA mit ca. 120 m² auf ca. 450 m² Grundstück 20
13Hausplanung mit 3 Kinderzimmern auf 473qm Grundstück 31
14Hausplatzierung Grundstück in Hangkurve, wo kommt das Haus hin? 66
15Grundstück Einfamilienhaus Neubaugebiet 60
16Planung Einfamilienhaus ca. 190m² mit Satteldach, Keller, Doppelgarage 11
17Grundriss Einfamilienhaus mit Flachdach auf 600m² Grundstück 19
18Planung Einfamilienhaus - ca. 170m2 ohne Keller 13
19Bewertung Grundriss ca. 145 qm Einfamilienhaus Keller/EG/OG 111
20Grundrissplanung Einfamilienhaus mit 165qm mit Keller und Lichtgraben 20

Oben