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Escroda
Mit guten Argumenten kommt eine Befreiung nach §31 Baugesetzbuch in Frage. Wenn Dir aber seitens des Bauamtes schon negative Signale gesendet wurden, wird es schwierig.Gibt es evtl doch eine Möglichkeit das ich nur 2 Etagen bauen kann oder ist das einfach so.
Warum eigentlich nicht? An's Dachgaubenverbot hat sich offenbar kein Nachbar gehalten, so dass das DG recht einfach ein Vollgeschoss werden kann.Weil 3 Etagen kommt eigentlich nicht in Frage.
Nein, leider nicht. Der Kreis um die römische 3 bedeutet "zwingend". Ein planungsrechtlicher Fuchs könnte vielleicht argumentieren, dass die Zeichnung vor Inkrafttreten der Planzeichenverordnung angefertigt wurde und in der Legende des Bebauungsplan der Kreis nicht vorkommt. Ist aber dünn ...Hmm, wenn das man nicht "bis zu drei Etagen" meint....
Für das Grundstück ist Geschosswohnungsbau vorgesehen, die Nachbarschaft hat sie größtenteils ja auch realisiert. Ich empfehle verkaufen und passendes Grundstück suchen. Vor allem, da die Geschossigkeit nicht das einzige Problem ist - ich sag nur Bäume und Baulinien.