Faktische Baugrenzen entstehen in der Fantasie des Betrachters. Hier meine Interpretation (dunkelblau):
Wenn dein Bauvorlageberechtigter sich mit den Genehmigern vor Ort auskennt, kann er vielleicht hellblau durchsetzen. Wenn von der durchschnittlichen Bebauungstiefe der Umgebungsbebauung ausgegangen wird, verkleinert sich das Baufenster noch ein wenig. Von winzigem Baufenster kann aber in keinem Fall die Rede sein.