Einfamilienhaus ca. 155qm + ELW40qm. Erster Entwurf. Verbesserungsvorschläge?

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Y

ypg

Mieteinnahmen sind vermutlich die ersten Jahrzehnte steuerfrei
Nö. Einnahmen sind immer zu versteuern.

Mit dem Rest hast Du natürlich recht. Allerdings sollte man beim Neubau alles trennen, auch die Finanzierung wie auch die Planung etc.

Ich sehe das hier aber gar nicht wichtig für die Diskussion, da die Einliegerwohnung hier absolut mistig liegt. Sie hat die Schokoladenseite vom Grundstück und nimmt dem Haus Privatsphäre, macht die Eingangssituation umständlich und nimmt dem Hausbewohnern den Bezug zum Garten.

Zudem sollen viel EL geleistet werden und die sind nun mal nicht absetzbar.
 
M

Matthew03

Ach so ist das, wenn man hinterfragt, warum eine Einliegerwohnung überhaupt gebaut wird und auf einhergehende, mögliche Probleme hinweist ist man also ein Schwätzer? Klasse Einstellung @fragg .

Ich betone aber es noch mal gerne: ohne Einliegerwohnung und ohne die zweite Badtür finde ich den Grundriss gut, bzw. konkreter, vor allem das OG gefällt mir sehr.
Alle Hinweise auf die Berechtigung und "muss" dieser Einliegerwohnung sind wichtig und richtig, bisher wurde hier vom TE noch überhaupt nicht ausgesagt, wie diese Hinweise von ihm aufgenommen und hinterfragt wurden, ein lapidares "war früher auch Student in ner Einliegerwohnung, passt scho", ist nicht wirklich hilfreich.
Und dass keine Reaktion auf "das kostet größer 500k, dein Architekt redet aber von 350k, ist die das bewusst?" kommt ist zumindest verwunderlich.
Hier will keiner "vermiesen" sondern helfen, auch wenn man das manchmal erst auf den zweiten Blick begreift. Musste ich vor zwei Jahren auch lernen. Wenn man das aber mal erkennt, ist man dankbar.
 
F

fragg

Ach so ist das, wenn man hinterfragt, warum eine Einliegerwohnung überhaupt gebaut wird und auf einhergehende, mögliche Probleme hinweist ist man also ein Schwätzer? Klasse Einstellung @fragg .
ja. und zwar dann wenn: der User fragt, ob der Grundriss gut ist. und die bedenkenträger der Nation vereinigen sich, um zu sagen das sich vermieten nicht lohnt, das Studenten ständig betrunken unter der Terrasse herumlungern werden, das man nach 10 Jahren eh kernsanieren muss, dass man ja so viel steuer zahlen muss, das der Architekt ne pfeife ist, der nicht mal korrekt Quadratmeter addieren kann...
 
F

fragg

Nö. Einnahmen sind immer zu versteuern.

Mit dem Rest hast Du natürlich recht. Allerdings sollte man beim Neubau alles trennen, auch die Finanzierung wie auch die Planung etc.

Ich sehe das hier aber gar nicht wichtig für die Diskussion, da die Einliegerwohnung hier absolut mistig liegt. Sie hat die Schokoladenseite vom Grundstück und nimmt dem Haus Privatsphäre, macht die Eingangssituation umständlich und nimmt dem Hausbewohnern den Bezug zum Garten.

Zudem sollen viel EL geleistet werden und die sind nun mal nicht absetzbar.
ja. nehmen wir an das Haus kostet 400.ooo€. und nehmen wir an in etwa 25% der Gesamtfläche entfallen auf die Einliegerwohnung. nehmen wir weiter an, der OT kann 2% jährlich abschreiben. da komm ich auf 2000€, die von er miete jedes Jahr steuerfrei wären.

zieht man noch den Zins ab, die Grundstückskosten etc... grob über den Daumen ist dann die Hälfte der Mieteinnahmen steuerfrei. ja, du hast recht. man muss es versteuern. aber man kann so viel abschreiben das es "quasi" steuerfrei ist.
 
M

matte

Und nur weil´s dann quasi steuerfrei ist, sollte man es machen? Steile These...

Meine Eltern haben so ein Modell vor 30 Jahren genutzt, nur bisschen größer. Da wurde gleich ein 2. Haus mit 3 Apartments und 1 Wohnung gebaut. Aber eben nicht im eigenen Haus.
Das hat wirklich gut geklappt, auch finanziell. Vor allem, weil man auch das Klumpenrisiko gewaltig minimiert, im Vergleich zu einer einzigen Wohneinheit.

Ich wollte anfänglich auch unbedingt ne Einliegerwohnung realisieren, hab mich aber aus den hier diskutierten Gründen dann dagegen entschieden.
Wieso ein eigenes Haus bauen, wenn man sich dann doch wieder Nachbarn rein holt/holen muss?

Ich sehe, vor allem bei dem hier diskutierten Haus nur Nachteile, die durch die Einliegerwohnung entstehen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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