Erfahrungen Notwegerecht / Urteile

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R

Rosmarin

Hallo zusammen,

hat von euch bereits jemand Erfahrungen beim Thema Notwegerecht
vor allem was Urteile oder Rechtsprechung angeht?

Hintergrund ist folgender:

An meinem Grundstück führt eine private Straße vorbei, welche zu gleichen Anteilen
3 Parteien gehört (grüne Pfeile).

Auf einem dahintergelegenen, vormals als Garten genutztem Grundstück, soll nun
durch eine WBG ein Mehrfamilienhaus entstehen (schwarzes Viereck, gepl. Mehrfamilienhaus).

Zu diesem Grundstück besteht kein direkter Zugang oder Zufahrt mit einer öffentlichen Straße.
Es ist kein Geh-und Fahrrecht eingetragen.
Die Vorbesitzer (vor 20+ Jahren) durften aufgrund mündlicher Abmachung mit landwirtschaftlichem Gerät über die Privatstraße auf das obenliegende Grundstück gelangen.
Achtung: und zwar über die bestehende (nur mit Traktor befahrbare) Zufahrt (gelbe Markierung)

Jetzt zum eigentlichen Problem:
Die WBG wird nun früher oder später ein Notwegerecht anfragen und ggf. einklagen.

Auf den Entwürfen der WBG ist nun erkennbar, dass eine TG Zufahrt sowie weitere oberirdische Stellplätze geplant sind (orange Markierung)
Diese sind aber nicht auf dem direkten Weg (grüne Pfeile zu gelber bestehender Zufahrt) zu erreichen sondern nur über die Hoffläche (orange Pfeile).

Ein Notwegerecht muss wohl zähneknirschend akzeptiert werden.
Aber dass 8+ Autos tagtäglich über die gesamte Hoffläche fahren sollen, diese dann nicht mehr für unsere Stellplätze oder Bepflanzung verwendet werden kann möchte ich nicht akzeptieren.

Hat hier jemand Erfahrung, ob man auf den direkten Weg des Notwegerechts beharren kann?
Ob es überhaupt Sinn macht, sich notfalls auf eine Klage einzulassen?

Die gesetzlichen Aussagen im Baugesetzbuch sind leider sehr schwammig:

Bürgerliches Gesetzbuch (Baugesetzbuch)
§ 917 Notweg


(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.
(2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.


"bis zur Behebung des Mangels..."
Wenn nie eine Anbindung an die öffentliche Straße geplant ist, wird der Mangel auch nie behoben.

Bin dankbar für alle Ratschläge.
erfahrungen-notwegerecht-urteile-355093-1.png
 
Nordlys

Nordlys

Das Notwegerecht befristen lassen. Ja, wenn bis dann und dann was Anderes gebaut ist.
Anwalt! Jetzt schon beraten lassen !!!!
 
R

Rosmarin

Danke für deine Antwort.
Eine anwaltliche Beratung ist bereits geplant.
Eine Befristung des Notwegerechts halte ich leider eher für unrealistisch.
 
M

Mottenhausen

Fakten schaffen: Dort wo auf dem Luftbild die 2 PKW parken muss schnellstmöglich eine möglichst massive Umfriedung her, samt Bepflanzung und dahinterliegender Grünfläche, ggf. genehmigungsfreier Fahrradschuppen usw. Sodass vor Ort sich gar nicht mehr die Frage der Zufahrt über euren Hof stellt. Durchfahrt zu den hinteren Häusern dann nur zwischen Haus und neuer Grünanlage.
 
R

Rosmarin

Danke für die Antwort.
Ein etwa 1m hohe Palisadenwand mit 80cm tiefem Blumenbeet
befindet sich zwischen den PKW und der Grundstücksgrenze zum geplanten Mehrfamilienhaus.
Ich befürchte nur, dass beim Bau einiges an Boden abgetragen wird (das Mehrfamilienhaus Grundstück liegt gut 1,50m höher als die Hoffläche.
Die Stützmauer auf der Grundstück Grenze, an die die Palisaden und das Beet reichen wird dann wohl auch fallen.
Aber schon mal ein guter und wichtiger Denkansatz mit Umfriedung etc.
 
Z

Zaba12

@Mottenhausen: Was soll das bringen? Sobald die Baugenehmigung durch ist, ist das Thema gegessen.

Meine Vermutung ist, dass Ihr das Notwegerecht dauerhaft akzeptieren werdet. Eine Befristung schafft keine Fakten. Bspw. werden die Bewohner nach einer Befristung von 20 Jahren nicht mit dem Heli dort einfliegen oder? Denn wie Du schreibst der "Mangel" wird nie behoben werden.
Was auf deren Grundstück passiert ist nicht deine Angelegenheit, egal wo die Ihre Einfahrt oder Stellplätze setzen. Es sei denn es gibt nen Bebauungsplan mit Baugrenzen für Haus und Garage, die nicht eingehalten werden.

Gegen das Notwegerecht klagen wird alles nur hinauszögern und Geld verbrennen, mehr nicht. Ich an deiner Stelle würde mir den Sachverhalt als Entschädigung vergolden lassen. Denn wenn Fakten geschaffen wurden und Ihr deren Einfahrt mit Euren Autos blockiert, werdet Ihr bei einem Rechtsstreit keinen Erfolg haben.

Wie gesagt alles nur eine Vermutung.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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