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Escroda
Wie kommst Du darauf?Die WBG wird nun früher oder später ein Notwegerecht anfragen und ggf. einklagen.
Woher hast Du die?Auf den Entwürfen der WBG ist nun erkennbar
Nein, jedenfalls nicht für ein Mehrfamilienhaus.Ein Notwegerecht muss wohl zähneknirschend akzeptiert werden.
Keine Genehmigungsbehörde wird eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus erteilen, wenn die Erschließung nicht gesichert ist (§4 Absatz 1, Landesbauordnung). Die WBG wird auf die Eigentümer der Wegefläche zukommen (müssen) und ein Wegerecht verhandeln. Dieses ist dann durch Baulast und Grundbucheintrag zu sichern. Ihr könnt Euch getrost zurücklehen und abwarten. In BW ist nach §55 Landesbauordnung die Nachbarbeteiligung vorgeschrieben. Sobald ein Bauantrag eingereicht wird, werdet ihr informiert. Sollte dies wider Erwarten nicht geschehen oder sollte trotz Widerspruchs eine Baugenehmigung erteilt werden (halte ich für ausgeschlossen), könnt Ihr bei ersten Anzeichen für einen Baubeginn immer noch zum Anwalt.