Erfahrungen Notwegerecht / Urteile

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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Y

ypg

... aber nicht übern Hof.

Stelle Dir einfach mal Eure drei Grundstücke mit Hof vor... als eins... und dann Eure Zufahrt.
Nun kommt da einer an und möchte gern auf sein Grundstück, nämlich dieses Gartenland. Und rechtlich weiß er, dass er auch ein Benutzungsrecht bekommen wird. Also bietet Ihr ihm diesen Privatweg an.
Nun fragt er, ob er auch Euren Hof bzw Vorgarten benutzen darf. Er hätte es viel lieber, von SW anzufahren, anstatt SO, warum auch immer. Ihr sagt: nein, nehme den Privatweg und freu Dich.
Warum also meinst Du, dass er so mir nichts Dir nichts vom Amt Euren Vorgarten zum Anfahren zugeteilt bekommt, wenn er doch den direkten Weg, dort wo auch die Absenkung ist, hat und der Privatweg genau dort auch vorbeiläuft.

Mal davon abgesehen, dass ich nicht in die Zukunft sehen kann, wie alle nicht, und keiner weiß, was wird, sollte man nicht den kompliziertesten Weg als den nahelegensten Weg voraussetzen und sich mit dem Unwahrscheinlichen konfrontiert sehen. Das macht nur alt.
 
E

Escroda

Weil es für die WBG keine andere Möglichkeit gibt aufs Grundstück zu kommen.
Ja, aber nur im Rahmen der jetzigen Nutzung. Jede Änderung, insbesondere der Bau eines Wohnhauses, ist vom Notwegerecht nicht gedeckt. Dieses Recht darf nur im Notfall ausgeübt werden (s. #28) . Die WBG hat gegen euren Willen keine Chance, das Grundstück zu bebauen, es sei denn, ihr gelingt es, die Gemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplan oder einer Sanierungssatzung zu bewegen (oder gibt es dergleichen schon?). Dann wäre es theoretisch möglich, Euch irgendwann in ferner Zukunft zu enteignen, wenn Eure Forderungen zu absurd sind.
Wenn die WBG nicht irgendwo einen Fetzen Papier versteckt hält, der ihr ein Wegerecht aus der Zeit vor der Grundbuchordnung einräumt, wird keine Klage notwendig sein, weil es keine Baugenehmigung geben wird. Die Rechtslage ist so eindeutig, das wird sich keine Behörde antun (o.T.: Gut, der Scheuer hat eine Milliarde verbrannt und darf immer noch sein Unwesen treiben).
Die Pläne und Entwürfe wurden einer (!) der drei Parteien vorgestellt.
Gehörst Du dieser Partei an oder war das stille Post? Wie ist das genau abgelaufen? Waren das schon Bauvorlagen? Hat da jemand geklingelt und gesagt, das bauen wir demnächst hier? Wollte jemand eine Unterschrift?
Daher ist ein Notwegerecht (oder Fahrrecht) notwendig.
Nein, kein NotWegerecht, ein Geh-, Fahr- und vielleicht auch ein Leitungsrecht. Das muss aber verhandelt werden und dann öffentlich-rechtlich (Baulast) und privatrechtlich (Grundbuch) eingetragen werden. Selbst mit dem Fetzen Papier muss es verhandelt werden, der könnte nur die Einklagbarkeit beeinflussen. Ihr könntet auch Gebühren in beliebiger Höhe für die Benutzung erheben und bei Nichtbezahlung den Notweg sperren.

P.S.: Eine sehr unwahrscheinliche Möglichkeit gibt es noch für die WBG: Der Weg ist öffentlich gewidmet, ob nun förmlich oder in unvordenklicher Zeit (z.B. von Napoleon erwähnt) sei mal dahingestellt. Das kommt bei Privatwegen sehr selten vor, ist aber möglich. Dann wäre aber auch kein Notwegrecht nötig.
 
G

guckuck2

Genau. Schick der WBG mal den Link zu diesem Forum. Sollen sie den Plan mal hier einstellen, am besten mit „... finaler Entwurf ...“ im Titel.
Du wirst sehen, das Vorhaben löst sich dann in Luft auf
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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