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ruedigold
Jetzt habe ich ein Grundstücksangebot, das ganz gut passend wäre. Aber im Bebauungsplan steht, dass die Firsthöhe nur 7,20 m betragen darf. 2 Wohnungen sind zulässig, was ich gerne so möchte. Baufenster 17*14. Da ich im Erdgeschoss gerne 2.75 m haben möchte, sowie Fußbodenheizung kann man wegen dieser Begrenzung der Höhe nur 1-stöckig bauen, und im 2. Stock wäre eigentlich kein angenehmer Wohnraum möglich? Kniestock beginnt dann bei 1m oder so... das kann man ja vergessen.
Zulässig ist Satteldach und Walmdach, Winkel zwischen 30 und 45 °.
Gibt es ein Programm / eine online-Ressource, wo man das überschlägig berechnen kann? Danke.
Zulässig ist Satteldach und Walmdach, Winkel zwischen 30 und 45 °.
Gibt es ein Programm / eine online-Ressource, wo man das überschlägig berechnen kann? Danke.