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Zaba12
Baust Du mit einem GU auf deinem Grundstück mit Baugenehmigung? Wenn ja dann musst Du die Baugenehmigung mitschicken. Das ist nämlich der einzige Nachweis der belegt das Du ab dem 01.01.18 berechtigt bist. Wenn Du Bestand gekauft hast brauchst die Baugenehmigung nicht. Da zählt der Notarvertrag. Mit Bauträger auch, samt Werkvertrag soweit ich weiß.Die Antwort hat mich ehrlich gesagt etwas verunsichert, habe aber noch mal das aktuelle Merkblatt durchgelesen. Hier werden auch nur 2x Steuerbescheid, Meldebestätigung und Grundbuchauszug gefordert