Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht

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H

Hauskauf 2020

Hallo Zusammen,

wie planen dieses Jahr ein Haus zu kaufen und bisher lief alles gut, zwischen dem Verkäufer und uns hat alles reibungslos funktioniert und auch die Bank spielt mit.

Vorneweg ein paar Infos:
Der Verkäufer hat 2015 ein Grundstück gekauft und 2017 den Rohbau abgeschlossen. Seither hat er das Haus mit seiner Frau bewohnt. Durch ein Ehestreit hat sich das Paar getrennt und das Haus (bewohnbar aber nicht 100% Fertiggestellt) wurde auf den Mann übergeschrieben.

Nun planen wir das Haus zu kaufen, mit der Bank haben wir uns darauf geeinigt, den Kredit zu übernehmen und somit muss er auch keine Strafe zahlen.


Nun hatten wir den ersten Termin beim Notar und der hat Festgestellt, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. Er hat uns direkt beruhigt und sagte, dass dies öfter mal vorkommt aber in der Regel keine Probleme macht. Allerdings steht in der Urkunde auch folgendes:

" Erfolgt eine Veräußerung vor Ablauf der 10 Jahre, so ist der Differenzbetrag zwischen dem Ankaufspreis und dem Bodenverkehrswert an die Gemeinde zu bezahlen
Auf Antrag sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen möglich, sofern die Absicht der Vertragsbedingungen dadurch nicht dauernd oder dauerhaft verändert wird. Die Entscheidung hierfür obliegt dem Gemeindevorstand bzw. einem Ausschuss, dem diese Aufgaben übertragen wurden. "

Nun wurde dieser Antrag gestellt, allerdings hat man keine weiteren Infos gegeben (verständlich, da niemand allein entscheiden kann) . Uns wurde gesagt, dass es mit März eine Gemeindeversammlung geben wird, bei der darüber abgestimmt wird.

Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht und wie stehen unsere Chancen?
Der Verkäufer ist nicht mehr in der Lage nach der Scheidung den Kredit allein zu bezahlen und zudem ist sein Job nicht sicher. Außerdem übernehmen wir den Kredit und er hat somit keinen Gewinn durch die Veräußerung.

Ich weis, abwarten muss ich sowieso, jedoch war laut Bank schon geplant dass wir im April einziehen und alles hängt grade in der Luft (alte Wohnung kündigen etc.).
Zudem kommt noch dazu, dass der Notar nur bis Mitte März beurkunden darf und daher dann seine Gebühren gezahlt haben möchte.

Falls jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich gut auskennt wäre ich sehr dankbar für alle Erfahrungen!!!

Vielen Dank
 
S

Scout

Das ist Geld, das ggf. der Verkäufer an die Gemeinde zu entrichten hat. Nicht ihr.

Wie ist denn der aktuelle Bodenverkehrswert bzw. von wie viel reden wir da maximal? Wenn's pressiert und eine überschaubare Summe ist dann würde ich einen Passus in den Vertrag schreiben lassen dass falls diese Klausel schlagend sein sollte ihr euch mit x % daran beteiligt. x gleich Verhandelungsmasse.

Ansonsten hört sich das nach einer kleinen Gemeinde an. Dann würde ich mich erkundigen wer im Bauausschuss bzw. im Gemeinderat das Alphatier ist und bei diesem unverbindlich anrufen und ihn nach seiner persönlichen Ersteinschätzung fragen.
 
B

borderpuschl

Normalerweise kenn ich das so das dies nur für das unbebaute Grundstück gilt um Grundstücksspekulationen zu verhindern
 
N

nordanney

Nun hatten wir den ersten Termin beim Notar und der hat Festgestellt, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.
Das hat die Gemeinde Grundstück. immer (vereinfacht).
Erfolgt eine Veräußerung vor Ablauf der 10 Jahre, so ist der Differenzbetrag zwischen dem Ankaufspreis und dem Bodenverkehrswert an die Gemeinde zu bezahlen
Auf Antrag sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen möglich, sofern die Absicht der Vertragsbedingungen dadurch nicht dauernd oder dauerhaft verändert wird. Die Entscheidung hierfür obliegt dem Gemeindevorstand bzw. einem Ausschuss, dem diese Aufgaben übertragen wurden.
Problem des Verkäufers, nicht Deins.
Der Verkäufer ist nicht mehr in der Lage nach der Scheidung den Kredit allein zu bezahlen und zudem ist sein Job nicht sicher. Außerdem übernehmen wir den Kredit und er hat somit keinen Gewinn durch die Veräußerung.
Die Übernahme der Finanzierung hat doch nichts mit dem Gewinn des Verkäufers zu tun? Vielleicht er das Grundstück für T€ 50 und das Haus für T€ 250 gebaut und verkauft jetzt an Euch für T€ 800. Welcher Gewinn im Grundstück steckt, wird aus dem Bodenrichtwert (oder im Zweifel durch ein Gutachten) ersichtlich.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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