so viel Geschwubbel, sorry. Vom Ausüben des Vorkaufsrecht war vom TE nirgends wo die Rede gewesen.
Jetzt gibt mal Butter bei die Fisch: wenn die Gemeinde das Geld haben wollen würde, wie viel wäre das? Und würdest du das Haus dann noch kaufen bzw der Verkäufer verkaufen wollen? wenn ja, Überlegt euch wie ihr das
a) mit Geld für die Gemeinde
b) ohne Geld für die Gemeinde
machen wollt und lasst das als Option in den Vertrag reinschreiben.
Wenn nein dann lass den Notarvertrag unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde nichts will, aufsetzen.
Ob sie was will kann dir nur der Gemeinderat sagen aber garantiert niemand hier im Forum.
Der genaue Betrag müsste von einem Gutachtenausschuss bestimmt werden. Die Differenz von Kaufpreis des Grundstückes 2015 zum heutigen Wert wären ca 90.000 Euro.
Die Wahrscheinlichkeit dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend macht ist auch um ehrlich zu sein keine Sorge, die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering habe ich mir sagen lassen.
Da das Objekt in einem Neubaugebiet liegt, habe ich da keine Bedenken.
Ob wir das Haus noch kaufen würden, wenn der Verkäufer 90.000€ zahlen müsste! ja klar allerdings müsste der Verkäufer ja die finanziellen Mittel haben.
Diesen Betrag aufzuteilen wäre eine Option allerdings ist es ja "nicht unser Problem" daher müsste man da noch mal genau verhandeln, zu welchen Anteilen.
Nach vielen Antworten für die ich dankbar bin, muss ich zugeben, dass Sie recht haben... Die Antwort werden wir nur von der Gemeinde bekommen...
Vielen Dank!