Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht

4,50 Stern(e) 31 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 10 der Diskussion zum Thema: Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht
>> Zum 1. Beitrag <<

H

Hauskauf 2020

....und woher weiss man denn, dass der Preis, der beurkundet wird beim Notar auch der ist, der in echt fliesst?
Nun soviel vertrauen muss eine Gemeinde haben.. ich denke nicht dass eine Gemeinde bei solch einer Entscheidung damit spekuliert, dass Schwarzgeld fliesst.. was natürlich auch nicht der Fall ist!

Ansonsten wäre ja jede Entscheidung einer Gemeinde auf monetärer Grundlage im Interesse dritter, dem ausgesetzt..
 
S

Scout

....und woher weiss man denn, dass der Preis, der beurkundet wird beim Notar auch der ist, der in echt fliesst?
Da der Kaufvertrag in solch einem Falle im Nachhinein für nichtig erklärt werden könnte (Problem Verkäufer) oder der Verkäufer den Mehrpreis im Nachhinein nicht mehr zahlen möchte (Problem Käufer) würde ich mich in solch einem Fall hüten. Und wenn es auffliegt dann steht auch Steuerhinterziehung (Grunderwerbsteuer) im Raum beim Käufer bzw. Beihilfe dazu beim Verkäufer..

Und wenn der Preis so niedrig ist und ein Vorkaufsrecht der Kommune besteht könnte diese sogar in Versuchung geraten zuschlagen...
 
H

Hauskauf 2020

so viel Geschwubbel, sorry. Vom Ausüben des Vorkaufsrecht war vom TE nirgends wo die Rede gewesen.

Jetzt gibt mal Butter bei die Fisch: wenn die Gemeinde das Geld haben wollen würde, wie viel wäre das? Und würdest du das Haus dann noch kaufen bzw der Verkäufer verkaufen wollen? wenn ja, Überlegt euch wie ihr das

a) mit Geld für die Gemeinde
b) ohne Geld für die Gemeinde

machen wollt und lasst das als Option in den Vertrag reinschreiben.

Wenn nein dann lass den Notarvertrag unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde nichts will, aufsetzen.

Ob sie was will kann dir nur der Gemeinderat sagen aber garantiert niemand hier im Forum.
Der genaue Betrag müsste von einem Gutachtenausschuss bestimmt werden. Die Differenz von Kaufpreis des Grundstückes 2015 zum heutigen Wert wären ca 90.000 Euro.

Die Wahrscheinlichkeit dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend macht ist auch um ehrlich zu sein keine Sorge, die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering habe ich mir sagen lassen.
Da das Objekt in einem Neubaugebiet liegt, habe ich da keine Bedenken.

Ob wir das Haus noch kaufen würden, wenn der Verkäufer 90.000€ zahlen müsste! ja klar allerdings müsste der Verkäufer ja die finanziellen Mittel haben.

Diesen Betrag aufzuteilen wäre eine Option allerdings ist es ja "nicht unser Problem" daher müsste man da noch mal genau verhandeln, zu welchen Anteilen.

Nach vielen Antworten für die ich dankbar bin, muss ich zugeben, dass Sie recht haben... Die Antwort werden wir nur von der Gemeinde bekommen...

Vielen Dank!
 
S

Scout

Nach vielen Antworten für die ich dankbar bin, muss ich zugeben, dass Sie recht haben... Die Antwort werden wir nur von der Gemeinde bekommen...
richtig. Hatte ich bereits ganz am Anfang gesagt
Eine Frage noch: beziehen sich die 90 Mille auf die Differenz der typisch gezahlten Bodenpreise oder auf die der Bodenrichtwerte? Bei ersterem wird die Differenz des verlangten Bodenrichtwerts wohl geringer ausfallen. Welches Bundesland ist das?
 
H

Hauskauf 2020

Anbei noch mal der bereits zitierte Absatz aus der Urkunde, vielleicht bringt das mehr Transparenz.
Das hätte ich evtl. schon früher hochladen sollen. Da ich mir über meine Befugnisse nicht sicher bin, habe ich einen Teil geschwärzt.

hauskauf-veraeusserung-vor-ablauf-der-10jahre-vorkaufsrecht-377963-1.png


Auch unklar, weshalb die rede von 5 Jahren selber bewohnen ist und dann wieder von Veräußerung vor Ablauf der 10 Jahre. Wird hier evtl. die Zeit zur Fertigstellung berücksichtigt?
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen
Oben