RomeoZwo
Die Intention der Gemeinden an solchen Regeln ist Grundstücks- und Immobilienspekulation zu vermeiden. D.h. eben nicht nur Spekulation mit Grundstücken einzudämmen sondern z.B. auch Bauträger. Ziel der Gemeinden ist es Wohnraum für Familien zu schaffen.
Nachdem der Eigentümer als "Familie" im Haus gewohnt hat und jetzt in einer "besonderen Situation" verkaufen muss und ihr vermutlich auch als "Familie" das Haus kaufen und einziehen wollt, vermute ich, dass die Gemeinde hier ihr OK gibt.
Auch gibt es für Gemeinden strenge Grenzen für die Wiederkaufsrechte bzw. deren Gültigkeit (siehe BGH – Az.: V ZR 271/14, 26.06.2015). Ob der Verkäufer in seiner Situation aber Zeit, Lust und Finanz. Möglichkeiten hat gegen die Gemeinde zu klagen ist fraglich.
Nachdem der Eigentümer als "Familie" im Haus gewohnt hat und jetzt in einer "besonderen Situation" verkaufen muss und ihr vermutlich auch als "Familie" das Haus kaufen und einziehen wollt, vermute ich, dass die Gemeinde hier ihr OK gibt.
Auch gibt es für Gemeinden strenge Grenzen für die Wiederkaufsrechte bzw. deren Gültigkeit (siehe BGH – Az.: V ZR 271/14, 26.06.2015). Ob der Verkäufer in seiner Situation aber Zeit, Lust und Finanz. Möglichkeiten hat gegen die Gemeinde zu klagen ist fraglich.
Das finde ich komisch. Hört er auf und das Notariat wird geschlossen? In Bundesländern mit Vollnotariat werden diese eigentlich immer an Amtsnachfolger übergeben und es findet ein fließender Übergang statt. Wie es in Bundesländer mit Anwaltsnotaren aussieht weiß ich aber leider nicht.Zudem kommt noch dazu, dass der Notar nur bis Mitte März beurkunden darf und daher dann seine Gebühren gezahlt haben