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Wiesel29
Da du dir so sicher zu sein scheinst musste ich gerade echt hier noch mal die Einkommensteuerhauptsachgebietsleiterin im Finanzamt fragen .
Ist definitiv im privaten Bereich nicht richtig und nicht "erlaubt"
Steht aber auch eigentlich schon im § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz direkt drin.
Die gemachten Schuldzinsen dienen eben nicht der Erwerbung Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, da das vermietete Objekt lediglich als Sicherheit dient und im Kreditvertrag wird auch drinstehen, dass das vermietete Objekt lediglich beliehen wird und das die Finanzierung für ein anderes Objekt dient.
Ich sag ja nicht, dass das nicht funktioniert aber legal ists nicht. Das geht bisher lediglich sehr oft durch, weil sehr viele Ämter völlig überlastet sind.
Das bezieht sich jetzt auch ausschließlich auf private vermietete Objekte.
Ist definitiv im privaten Bereich nicht richtig und nicht "erlaubt"
Steht aber auch eigentlich schon im § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz direkt drin.
Die gemachten Schuldzinsen dienen eben nicht der Erwerbung Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, da das vermietete Objekt lediglich als Sicherheit dient und im Kreditvertrag wird auch drinstehen, dass das vermietete Objekt lediglich beliehen wird und das die Finanzierung für ein anderes Objekt dient.
Ich sag ja nicht, dass das nicht funktioniert aber legal ists nicht. Das geht bisher lediglich sehr oft durch, weil sehr viele Ämter völlig überlastet sind.
Das bezieht sich jetzt auch ausschließlich auf private vermietete Objekte.