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Schipa88
Warum nicht?Da es keiner formellen Genehmigung bedarf
Die Mauer an sich ist verfahrensfrei, das ist korrekt. Sie widerspricht allerdings den Festsetzungen des B-Plans. Somit braucht er mind. einen selbständigen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans. § 56 Abs. 6 Landesbauordnung.
Hier wird aber im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Vorhaben gebaut. Deshalb braucht er für alles eine neue Baugenehmigung.