Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun?

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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S

Schipa88

Da es keiner formellen Genehmigung bedarf
Warum nicht?

Die Mauer an sich ist verfahrensfrei, das ist korrekt. Sie widerspricht allerdings den Festsetzungen des B-Plans. Somit braucht er mind. einen selbständigen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans. § 56 Abs. 6 Landesbauordnung.

Hier wird aber im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Vorhaben gebaut. Deshalb braucht er für alles eine neue Baugenehmigung.
 
E

Escroda

Hier wird aber im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Vorhaben gebaut.
Wir wissen zu wenig über die genauen Umstände und Verfahren, die beim Nachbarn zum Tragen gekommen sind.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich die Behörde in den Nachbarschaftsstreit einmischt.
 
K1300S

K1300S

Davon abgesehen: Wenn ich eine Genehmigung für 1,20 m Mauer hätte und dann 1,50 m "probiert" hätte, würde ich, so dies auffliegt, wohl eher die oberen 30 cm absägen als die ganze Mauer abzureißen und neu zu errichten. Fazit: Mauer steht immer noch auf dem falschen Grundstück, das Bauamt wird sich aber garantiert nicht mehr bemühen.

Deswegen: Klare Ansagen machen und nicht versuchen, hintenrum durch eine ellenlange Kausalkette ein ungewisses Ergebnis zu erreichen. Der Nachbar muss einfach mal in seine Schranken gewiesen werden, und das klappt nur, wenn er versteht, dass der Rückbau vollständig und nicht als Korrektur einer zu großen Höhe zu erfolgen hat.
 
11ant

11ant

Kann mir kurz einer sagen in welchem Bundesland wir sind?? Wegen Landesbauordnung??
Auch Verwaltungsrecht ist zwar ganz viel Ländersache. Aber davon abgesehen, daß das Baugesetzbuch (Gebrauch des Nachbargrundstückes) Bundesrecht ist, dürften sich die Länder im wesentlichen darin einig sein, Behörden nicht vor den Karren zivilrechtlicher Klärungen spannen zu lassen. Länderbauordnungsaspekte sehe ich in diesem Thread allenfalls "tangiert".
 
S

shenja

Ich sehe auch ein Problem darin, dass die Mauer demjenigen gehört auf dessen Grundstück diese steht. Ganz egal wer sie errichtet hat. Allein darauf hätte ich schon keine Lust. Wenn was mit dem Biest ist, muss ich sie auch noch Instand setzen.
 
S

Schipa88

Länderbauordnungsaspekte sehe ich in diesem Thread allenfalls "tangiert".
Das habe ich nur gefragt, da in BaWü im EInzelfall auch die reine formelle Illegalität reicht für eine Anordnung der Baurechtsbehörde. Das ist in anderen Bundesländern nicht so.

Natürlich ist das nur eine Hilfskrüke. Weil hauptsächlich Privatrecht betroffen. Da sind wir uns alle einig.
Allerdings versuche ich die "billigste" Möglichkeit aufzuzeigen. Der Nachbar wird auf einen selbst geschriebenen Brief/Mail nicht reagieren und was eine Stunde beim Anwalt kostet.......
Da ist es doch besser, auch wenn nur mit Krüken, die Baurechtsbehörde für umsonst losschicken.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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