Mittlerweile möchte ich nicht mehr verkaufen.
Diese Option hatte ich gar nicht erwähnt, da allein die Vermessungskosten ca. 2-3000,-€ betragen. Ich bezog mich auf die §§912, 913 Baugesetzbuch, wonach Dir eine Geldrente zusteht. Diese könnte auch mit einer einmaligen Zahlung beglichen werden. Da Du rechtzeitig Widerspruch erhoben hast, kannst Du aber auch den Rückbau verlangen, was ich jetzt mal als Dein Ziel annehme.
muss Bauamt doch was machen oder?
Nein. Das Amt zu etwas zu verpflichten, ist sehr schwierig. Es gibt zwar so etwas wie Untätigkeitsklage, diese dient aber nur der Durchsetzung eigener Ansprüche, z.B. die Erteilung eines beantragten Bescheides. Ansonsten musst Du ein öffentliches Interesse nachweisen, was bei einer Grenze zwischen zwei Privatgrundstücken schwierig wird. Klar, hier liegt ein Verstoß gegen den Bebauungsplan mit Vorbildwirkung vor; die Behörde sollte einschreiten - darauf verlassen kannst Du Dich aber nicht und es hilft Dir bei der Lagekorrektur auch nicht weiter.
Die beide Endpunkte sollen aber stimmen (ich habe noch nicht überprüft)
Bevor Du weitere Schritte unternimmst, müssen die örtliche Lage der Grenze und die Lage der Stützmauer zweifelsfrei feststehen. Sind die Grenzpunkte nicht mehr vorhanden und/oder es herrscht keine Einigkeit über den Grenzverlauf unter den Nachbarn, kannst Du nach §919 Baugesetzbuch die Grenze neu abmarken lassen (Kosten werden von den Nachbarn geteilt).