Diese Auffassung erzeugt mir Stirnrunzeln.
Ja, wobei ich sagen muss, dass ich Yvonnes Ausführungen nicht verstanden habe. Ist aber auch egal, da hier die Lage eindeutig ist. Ich vermute sogar, dass derjenige, der die Grundstücksaufteilung in Auftrag gegeben hat, auch entsprechende Baulasten hat eintragen lassen, da es absonsten bei Einzelverkauf der Grundstücke dazu kommen könnte, dass 530 zunächst keiner will oder zunächst nicht bebaut, sich 531 und 532 aber einig sind, ein Doppelhaus zu bauen, so dass für 530 dann tatsächlich nur noch die 5m übrig blieben, was so sicher niemand will.
Grenzbebauung ist zwar erlaubt, aber wenn die Garagen nur angrenzen zählt es glaub als Einfamilienhaus.
Yep. <korinthenkack>Ersetze Einfamilienhaus durch Einzelhaus, da Einfamilienhaus Einfamilienhaus bedeutet, und das kann auch eine Doppelhaushälfte sein</korinthenkack>