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saralina87
Der steuerliche Erwerb (hier Schenkung) wird nicht durch die reine Existenz einer Grundschuld gemindert, sondern nur in dem Umfang wie noch nicht abbezahlte Schulden dahinterstehen.Na dann erkläre mal ob du die Schenkungssteuer auf den vollen Grundstückswert ansetzen würdest, wenn gleich ein Anteil des laufenden Kredits auf das Grundstück mit "geschenkt" wird bzw stattdessen ein Kaufpreis vereinbart wird und dieser durch eine Änderung der Grundschuld finanziert wird. Ich glaube, da gibt es einige Gestaltungsfragen.
Ganz vereinfacht ist es genau so, wie face das dargestellt hat. Verstehe das Problem auch nicht ganz.
S.o.Und womöglich soll bei der Gelegenheit die Grundschuld auch gleich so erhöht werden, dass die Finanzierung für den kompletten Hausbau passt. Wie rechnet man dann die Schenkungssteuer aus?
Verstehe das Problem nicht. Grundstück Wert 400.000 Kredit 200.000. A schenkt B die Hälfte des Grundstücks. Somit gehört beiden nachher die Hälfte. Am Grundstück und an den Schulden. Steuerrelevant dann 100.000. Die Hälfte des „Nettowertes“
Edith: Natürlich vorher mit Bank zu klären