Wir stehen derzeit lose mit einem Architekten in Kontakt, der uns schonmal wein wenig was geplant hat.
Hierbei ist uns ein Problem bewusst geworden, welches wir bisher noch garnicht so recht auf dem Schirm hatten:
Der Bebauungsplan sieht für "unser" Grundstück vor, das wir maximal eingeschossig (bzw. 1,5 Geschosse) bauen dürfen - Kniestock 60 CM und Dachneigung 30 Grad.
Das führt dazu, das wir im OG mit argen Schrägen zu kämpfen haben. Für die übrigen Flurstücke und Häuser in dem Gebiet gilt die Beschränkung nicht. Kann mir hier jemand ggf. den Hintergrund erläutern? Warum man per Bebuungsplan explizit einzelne Flurstücke "beschränkt"? Ändern lässt es sich wohl nicht, ggf. erleichert mir das ja aber den Umgang damit
Hieraus resultiert die Überlegung, die hier auch schon im Forum eingeworfen wurde: Büro aus dem OG raus und in den Keller. Dadurch steht die Grundfläche im OG für Schlafzimmer (inkl. Ankleide), Bad und Kinderzimmer zur Verfügung. Die Grundfläche scheint zwar riesig, die effektiv nutzbare Fläche bleibt relativ gering.