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Fragenasker
Hallo an alle,
angenommen jemand baut zurzeit ein schlüsselfertiges Haus, klassisch mit einem Generalunternehmer (GU), der wiederum einzelne Subunternehmen für die einzelnen Gewerke beauftragt.
In dem im Januar 2020 unterschriebenen Vertrag wurde vereinbart, dass die Hausbausumme je nach Fertigstellung der Gewerke in einzelnen Bauraten überwiesen werden soll. Wenn also z.B. der Dachstuhl errichtet wurde, wäre die Baurate 5 an der Reihe, die z.B. 10% der Gesamtsumme ausmacht. Das Haus soll nach Fertigstellung abgenommen werden.
Nur Malerarbeiten und Fliesenlegerarbeiten wurden als Eigenleistung aus dem Gesamtvertrag herausgerechnet. Diese werden von dem Bauherren an ihm bekannte Firmen vergeben.
Die Firmen sowie der GU werden wegen Weihnachten nur bis zum 22.12.2020 arbeiten.
Wie jeder weiß, existiert die MwSt-senkung (16%) nur noch bis zum 31.12.2020. Die gesenkten 3% machen bei einem Hausbau eine erhebliche Summe aus.
Der Bauherr steht nun vor dem Problem, dass der Estrich am 29.10.2020 verlegt wurde, der Gasanschluss jedoch erst am 23.11. folgt und demnach erst ab dem 24.11. die Fußbodenheizung hochgeheizt werden kann. Von dem Heizprogramm (insgesamt 17 Tage) ausgehend, könnten Maler und Fliesenleger erst ca. am 12.12.2020 mit ihren Arbeiten beginnen.
Ab dem 12.11.2020 wären dann noch folgende Arbeiten offen:
- Malerarbeiten (Eigenleistung)
- Fliesenarbeiten (Eigenleistung)
- Montage Sanitärobjekte (WC EG + Badezimmer OG) (GU)
- Montage Türen (GU)
- Montage Treppe (GU).
Es können definitiv nicht mehr alle Arbeiten bis zum 22.12.2020 vollendet werden.
Möglich erscheint, dass das WC im EG gefliest und die Sanitärobjekte und die Tür zumindest dort auch montiert werden können. Damit wäre das Haus zumindest „bezugsfertig". Außerdem wird die Treppe montiert.
Frage:
Gibt es hilfreiche Tipps, wie man die Endabnahme noch am 22.12.2020 machen könnte, wenn einzelne kleinere Leistungen (alle Sanitärobjekte, alle Türen) noch nicht abgeschlossen sind?
Könnte man beispielsweise die Montage der Türen und restlichen Sanitärobjekte auf Januar 2021 als Restleistung vereinbaren, eine erste große Endabnahme aber bereits am 22.12.2020 machen, um für alle bis dahin abgenommenen Gewerke noch die 16% MwSt zu erhalten?
Ich bin für alle Antworten dankbar!
angenommen jemand baut zurzeit ein schlüsselfertiges Haus, klassisch mit einem Generalunternehmer (GU), der wiederum einzelne Subunternehmen für die einzelnen Gewerke beauftragt.
In dem im Januar 2020 unterschriebenen Vertrag wurde vereinbart, dass die Hausbausumme je nach Fertigstellung der Gewerke in einzelnen Bauraten überwiesen werden soll. Wenn also z.B. der Dachstuhl errichtet wurde, wäre die Baurate 5 an der Reihe, die z.B. 10% der Gesamtsumme ausmacht. Das Haus soll nach Fertigstellung abgenommen werden.
Nur Malerarbeiten und Fliesenlegerarbeiten wurden als Eigenleistung aus dem Gesamtvertrag herausgerechnet. Diese werden von dem Bauherren an ihm bekannte Firmen vergeben.
Die Firmen sowie der GU werden wegen Weihnachten nur bis zum 22.12.2020 arbeiten.
Wie jeder weiß, existiert die MwSt-senkung (16%) nur noch bis zum 31.12.2020. Die gesenkten 3% machen bei einem Hausbau eine erhebliche Summe aus.
Der Bauherr steht nun vor dem Problem, dass der Estrich am 29.10.2020 verlegt wurde, der Gasanschluss jedoch erst am 23.11. folgt und demnach erst ab dem 24.11. die Fußbodenheizung hochgeheizt werden kann. Von dem Heizprogramm (insgesamt 17 Tage) ausgehend, könnten Maler und Fliesenleger erst ca. am 12.12.2020 mit ihren Arbeiten beginnen.
Ab dem 12.11.2020 wären dann noch folgende Arbeiten offen:
- Malerarbeiten (Eigenleistung)
- Fliesenarbeiten (Eigenleistung)
- Montage Sanitärobjekte (WC EG + Badezimmer OG) (GU)
- Montage Türen (GU)
- Montage Treppe (GU).
Es können definitiv nicht mehr alle Arbeiten bis zum 22.12.2020 vollendet werden.
Möglich erscheint, dass das WC im EG gefliest und die Sanitärobjekte und die Tür zumindest dort auch montiert werden können. Damit wäre das Haus zumindest „bezugsfertig". Außerdem wird die Treppe montiert.
Frage:
Gibt es hilfreiche Tipps, wie man die Endabnahme noch am 22.12.2020 machen könnte, wenn einzelne kleinere Leistungen (alle Sanitärobjekte, alle Türen) noch nicht abgeschlossen sind?
Könnte man beispielsweise die Montage der Türen und restlichen Sanitärobjekte auf Januar 2021 als Restleistung vereinbaren, eine erste große Endabnahme aber bereits am 22.12.2020 machen, um für alle bis dahin abgenommenen Gewerke noch die 16% MwSt zu erhalten?
Ich bin für alle Antworten dankbar!