Ich wäre davon ausgegangen, dass das 1:1 an uns weitergegeben und nachberechnet wird.
Kommt auf die Vertragsgestaltung mit dem Unternehmer an.
Das Finanzamt wird die 3 % von ihm fordern. Wenn er jetzt nicht eine entsprechende Klausel im Vertrag selbst oder seinen AGBs hat, die du ja auch unterschreibst, kann er die 3 % von dir nicht mehr fordern.
Aber ob du die 3 % überhaupt durchgereicht bekommst ist ja wiederum eine Frage deines Vertrages.
Das kommt mir hier so vor, als ob der GU dieses Ansinnen hat, weil er hier 3 % mehr verdienen könnte.
Die Risiken wurden inzwischen ja genannt.
Insbesondere der Gefahrenübergang und die Beweislastumkehr würden mich abschrecken.
Wenn nach der Abnahme irgendetwas passiert (im Sinne von Beschädigungen) beginnen die Diskussionen.