moHouse
Sehe ich ähnlich wie 11ant.
Das kann gutgehen. Dann muss die Vertragsänderung aber wasserdicht formuliert werden. Den Juristen wirst du zahlen müssen.
Es darf am Ende nicht der Eindruck entstehen, dass du das Gewerk nur aus Steuerspargründen aufteilst und nicht aus baulich sinnvollen Erwägungen.
"Aufteilung" wäre vermutlich schon problematisch. Wenn der GU auch nach vorgezogenem Vertragserfüllungstermin Leistungen erbringt, die ursprünglich im Gesamtgewerk enthalten waren wird es schon problematisch.
Aber wie Juristen sagen: "Es kommt drauf an".
Letztlich wie genau das Finanzamt solche Konstellation zukünftig nachprüfen wird. Du wirst nicht der einzige sein, der sich tausende Euro sparen möchte.
Kann aber auch sein, dass das im Gesamtgewusel untergehen wird.
Das kann gutgehen. Dann muss die Vertragsänderung aber wasserdicht formuliert werden. Den Juristen wirst du zahlen müssen.
Es darf am Ende nicht der Eindruck entstehen, dass du das Gewerk nur aus Steuerspargründen aufteilst und nicht aus baulich sinnvollen Erwägungen.
"Aufteilung" wäre vermutlich schon problematisch. Wenn der GU auch nach vorgezogenem Vertragserfüllungstermin Leistungen erbringt, die ursprünglich im Gesamtgewerk enthalten waren wird es schon problematisch.
Aber wie Juristen sagen: "Es kommt drauf an".
Letztlich wie genau das Finanzamt solche Konstellation zukünftig nachprüfen wird. Du wirst nicht der einzige sein, der sich tausende Euro sparen möchte.
Kann aber auch sein, dass das im Gesamtgewusel untergehen wird.