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FoxMulder24
Wirklich, ist das so?Ohne Lüftungsanlage ist schon nach Gebäudeenergiegesetz (Energieeinsparverordnung) bei erhöhtem Ernergieeinsparstandard nicht zulässig.
Das gilt auch für die KfW, diese legt die Energieeinsparverordnung bzw. später das Gebäudeenergiegesetz zugrunde.
Erst einmal brauchst du den Platz der mit Kosten (Brandschutz außen vor) verbunden ist, dann müssen die Leitungen gewartet werden.
Der Energieaufwand kann schon wegen der Anlagenverluste bis zu 15x höher liegen.
Die Effizienz der Wärmetauscher ist bei allen guten Geräten mittlerweile weit über den Standardwerten.
Nachteil der dezentralen Geräte ist, dass diese in der Fassade zu sehen sind.
Komisch, dass mir die KfW ein KfW55 Haus ohne Lüftungsanlage genehmigt hat. Muss ich wohl Glück gehabt haben.