K
KonstantinW
Hallo zusammen,
wir sind gerade mit unserer Planung soweit, dass wir den Bauanzeige gestellt haben. Nun sagt die Stadt, dass die Terrassenüberdachung bei der es sich um ein separates Bauteil handelt, diese deshalb für die Geschossigkeit nicht angerechnet werden kann.
Die Anrechnung kann nur erfolgen wenn die Überdachung eindeutig ein Bauteil des Hauses ist, z.B. ein abgeschlepptes Dach oder herausgezogene Deckenscheiben.
Da in der Bauverordnung keine 2 Vollgeschosse zulässig sind, wollten wir den Wert mittels dieser Terrasse erreichen.
nun zu meiner Frage..
gibt es zu den oben genannten 2 Ausführungen, weitere Möglichkeiten, damit diese zur Wohnfläche angerechnet werden kann?
im Anhang einmal der Grundriss vom Erdgeschoss und Ansicht hinten + Seite
gruß
konstantin
wir sind gerade mit unserer Planung soweit, dass wir den Bauanzeige gestellt haben. Nun sagt die Stadt, dass die Terrassenüberdachung bei der es sich um ein separates Bauteil handelt, diese deshalb für die Geschossigkeit nicht angerechnet werden kann.
Die Anrechnung kann nur erfolgen wenn die Überdachung eindeutig ein Bauteil des Hauses ist, z.B. ein abgeschlepptes Dach oder herausgezogene Deckenscheiben.
Da in der Bauverordnung keine 2 Vollgeschosse zulässig sind, wollten wir den Wert mittels dieser Terrasse erreichen.
nun zu meiner Frage..
gibt es zu den oben genannten 2 Ausführungen, weitere Möglichkeiten, damit diese zur Wohnfläche angerechnet werden kann?
im Anhang einmal der Grundriss vom Erdgeschoss und Ansicht hinten + Seite
gruß
konstantin
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