Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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FoxMulder24

Da muss man die Berechnung der Jahresarbeitzahl (Jahresarbeitszahl)hochladen.

Mein GU hat die Berechnung für mich gemacht und ich brauchte nur noch den Jahresarbeitszahl-Bericht + das Angebot des Heizungsbauers hochladen. So hat der Antrag keine 5 min gedauert.

Weiss jemand wie lange die Bearbeitung dauert? Hab vor einer 1h den Antrag eingereicht und auch schon die Eingansbestätigung + Vorgangsnummer erhalten , aber auf den Bescheid werde ich wohl noch ein paar Wochen warten müssen? oder gehts da um Monate?
Bei mir hats 3 Monate gedauert. Hatte Ende Juli den Antrag gestellt. Eventuell dauert es derzeit sogar noch länger.
 
F

FoxMulder24

Kann der Jahresarbeitszahl-Bericht auch vom GU unterschrieben werden oder muss das ein Heizungsbauer unterschreiben? Gibt es hier auch Leute, die die Jahresarbeitszahl-Berechnung ohne Unterschrift an den BAFA-Antrag angehängt haben und dieser trotzdem bewilligt wurde?

Und weiß jemand, ob ein nachträgliches Streichen der Lüftungsanlage nach Erstellung des BAFA-Antrags zu einem neuen Antrag (und damit wegen des Auslaufens zum 31.12. zur Ablehnung) führt oder ob der Einbau einer (anderen) Wärmepumpe ohne Lüftungsanlage nur im Verwendungsnachweis anzugeben ist und die Förderung trotzdem gewährt wird.

Auf der BAFA-Seite habe ich dazu nur folgendes gefunden:
"Sofern es sich um dasselbe Fördersegment handelt, ist es ausreichend, wenn im Rahmen des Verwendungsnachweises der Einbau der anderen förderfähigen Anlage nachgewiesen wird. Folglich muss in diesem Fall der gestellte Antrag nicht angepasst werden, da dies im Verwendungsnachweis geschieht. Es muss sich jedoch bei der neuen Anlage ebenfalls um eine förderfähige Anlage handeln.
Aber: Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einer Erhöhung der bewilligten Fördersumme führen würde, muss der Antragsteller innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid einlegen und in diesem alle Änderungen mitteilen.

Sofern die Entscheidung für eine andere förderfähige Anlage zu einem Wechsel des Fördersegments führt, - z.B. Biomasseanlage statt Wärmepumpe - muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dies gilt auch bei einem Wegfall eines regenerativen Wärmeerzeugers bei EE-Hybridheizungen (z.B. Solarthermie-Anlage und Wärmepumpe beantragt und nach
Zuwendungsbescheid soll nur noch Wärmepumpe realisiert werden) oder bei einem Wechsel des regenerativen Wärmeerzeugers bei Gas-Hybridheizungen (z.B. Gas-Brennwertheizung mit Wärmepumpe beantragt und nach Zuwendungsbescheid soll Gas-Brennwertheizung mit Solar realisiert werden)."


Handelt es sich somit um einen Wechsel des Fördersegments, wenn ich von Wärmepumpe+Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung auf nur Wärmepumpe wechsel?

Vielen Dank vorab für die Unterstützung.

Einen schönen Sonntag noch
Ich hab die Jahresarbeitszahl Berechnung von der Wolf Homepage genommen.
Unterschrift war, laut GU, nicht nötig.
Der Antrag ging dann auch ohne Beanstandung durch.
Wir hatten auch nur vom GU eine informelle Schätzung wieviel es kosten wird. Kein schriftliches Angebot mit allen Posten.
 
F

Fritsch

Ich hab die Jahresarbeitszahl Berechnung von der Wolf Homepage genommen.
Unterschrift war, laut GU, nicht nötig.
Der Antrag ging dann auch ohne Beanstandung durch.
Wir hatten auch nur vom GU eine informelle Schätzung wieviel es kosten wird. Kein schriftliches Angebot mit allen Posten.
Super, vielen Dank für die Info. Schon mal gut zu wissen ;)
Wurden die Rechnungen für das BAFA als Nachweis dann von deinem GU ausgestellt oder vom Heizungsbauer? Hab auch gelesen, dass die Bauträgerbescheinung hierfür genommen werden kann, da es bei GUs ja häufig nur wenige Abschnittsrechnungen gibt.
Und wer hat die Fachunternehmererklärung ausgestellt?

Danke :)
 
F

FoxMulder24

Super, vielen Dank für die Info. Schon mal gut zu wissen ;)
Wurden die Rechnungen für das BAFA als Nachweis dann von deinem GU ausgestellt oder vom Heizungsbauer? Hab auch gelesen, dass die Bauträgerbescheinung hierfür genommen werden kann, da es bei GUs ja häufig nur wenige Abschnittsrechnungen gibt.
Und wer hat die Fachunternehmererklärung ausgestellt?

Danke :)
Noch wurde gar nichts ausgestellt. :) Wir sind derzeit mitten im Bau. Die Heizung wird nächste Woche noch in Betrieb genommen.

Die Rechnungen kommen anscheinend vom GU. Dort werden alle Posten, welche die Heizung betreffen aufgelistet.
Mit Ausnahme einer Rechnung. Wir mussten zusätzlich ein Nahwärmerohr verlegen, das haben wir direkt bezahlt beim Heizi.

Die Fachunternehmererklärung war der Report von der Wolf Homepage. Da gibts es eine Rechner für die Jahresarbeitszahl Zahl. Die Daten dafür hatten wir vom GU. Unterschrieben hat den Report / Erklärung keiner. Das war laut GU nicht nötig. Der hatte wohl auch nochmal beim Heizi deswegen angefragt.

Wie gesagt, so lief es bei uns, keine Garantie, dass das immer so funktioniert.
Ich denke es ist ein Unterschied ob man mit GU, BT baut oder alles selbst einzeln beauftragt.
 
N

netuser

Allerdings wurde mein Antrag auch vom Installateur in Verbindung mit dem Vaillant Förderservice (wie weiter vorne in diesem Thread schon ein paar mal erwähnt) gestellt.
Habe ich es richtig in Erinnerung, dass du ebenfalls die Wärmepumpe in Verbindung mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung beauftragt hast? Wurde letztere, sprich die Lüftungsanlage in dem Förderantrag explizit erwähnt oder lediglich in die Gesamtkostenrechnung reingenommen, da hier angeblich nicht unterschieden wird?
 
Tolentino

Tolentino

Ich für meinen Teil habe in meinem Antrag die Kontrollierte-Wohnraumlüftung nur in den Gesamtkosten drin. Ich hatte das Angebot gleich mit hochgeladen (was wohl nicht notwendig ist) dort steht die Kontrollierte-Wohnraumlüftung dann mit drin.
Zuwendungsbescheid ist da. Ob der jeweilige Sachbearbeiter aber in das Angebot geguckt hat oder nicht, kann ich nicht sagen. Geprüft ob wirklich förderfähig oder nicht wird ja dann später nochmal anhand der Rechnung(en). Ich nehme an, die werden auch genau unter die Lupe genommen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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