Grundstückskauf an spätere Bebaubarkeit knüpfen?

4,70 Stern(e) 7 Votes
H

Harakiri

Könntest du Näheres zu deinem Grundstück sagen? Das liest sich für mich so, als wäre die Bebaubarkeit in deinem Fall generell unklar gewesen? In meinem Fall dürfte das zumindest für den Teil, der im Innenbereich liegt, unstrittig sein - die Formulierung würde mir m.A.n. also nur dann wirklich etwas bringen, wenn sie sich auch auf die konkrete Platzierung und Dimension des Gebäudes bezieht...
Nun ja, in unserem Fall war nicht so detailliert notwendig, es ging bei uns vorwiegend darum, die Geschossigkeit festzulegen sowie uns gegen die Auswirkungen eine mögliche Klage abzusichern (Grundstück wurde als Bauland erst via Satzung umgewidmet).

Um klarer zu sein, hier den vollständigen Text:

Der Erwerber erwirbt den Vertragsgegenstand als Bauland gemäߧ 34 Baugesetzbuch im ausgewiesenen Baufeld und unter Beachtung der Ergänzungssatzung der Stadt Bla-Bla vom XX.XX.XXXX. Die Ergänzungssatzung ist dem Erwerber bekannt; sie wurde ihm bereits in Kopie übergeben. Die Beteiligten vereinbaren die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem Einfamilienwohnhaus mit bis zu zwei Vollgeschossen im ausgewiesenen Baufeld als Beschaffenheit, ohne dass der Veräußerer eine Garantie übernimmt. Sollte diese Bebaubarkeit nicht gegeben sein, kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten , nicht allerdings die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Schadenersatz verlangen. Das Rücktrittsrecht ist mit Ablauf des XX .XX.XXXX ausgeschlossen; es verlängert sich jedoch bis XX .XX.XXXX, sollte gegen die vorgenannte Ergänzungssatzung erfolgreich Widerspruch eingelegt worden sein . Für die Ausübung des Rücktrittsrecht gilt: Sie erfolgt schriftlich gegenüber dem Veräußerer; für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim Veräußerer maßgeblich .
Natürlich, je genauer du Bedienungen definieren willst (Lage, Fläche Gebäude, Abstände, Dachform, Farbe Fassade usw.), desto unwahrscheinlicher wird es sein, dass der Grundstück-Eigentümer mitspielt. Aber prinzipiell ist so eine Klausel möglich.
 
H

hampshire

Ich suche eine Möglichkeit, wie wir als Grundstückskäufer das Risiko, dass nachher eine Bebauung nach unseren Vorstellungen nicht erlaubt wird, dem Verkäufer überlassen können.
Ich bin da ganz bei @HilfeHilfe : Wenn mir ein Käufer so etwas vorschlagen würde, würde ich nicht an ihn verkaufen, da ich ihm ab diesem Moment keinen Willen zu fairem Verhalten mehr unterstellen könnte und mit solchen Leuten mache ich keine Geschäfte.
 
H

HeißerWai

Ich bin da ganz bei @HilfeHilfe : Wenn mir ein Käufer so etwas vorschlagen würde, würde ich nicht an ihn verkaufen, da ich ihm ab diesem Moment keinen Willen zu fairem Verhalten mehr unterstellen könnte und mit solchen Leuten mache ich keine Geschäfte.
Andersherum (Käufer soll erstmal bezahlen und darf dann hoffen, dass die Bebauung auch tatsächlich so realisiert werden kann wie ihm vom VK versprochen wurde) ist es doch ebenso wenig „fair“?
 
lastdrop

lastdrop

Wenn es Dir wirklich wichtig ist und Du hinsichtlich der Bebaubarkeit zuversichtlich bist kannst Du auch eine Aufwandspauschale anbieten à la Verkäufer bekommt x Euro bei Rückabwicklung.

Würde als Verkäufer da mind. 10% des Kaufreises erwarten ... plus höchstes Kaufpreisangebt.
 
11ant

11ant

Wenn mir ein Käufer so etwas vorschlagen würde, würde ich nicht an ihn verkaufen, da ich ihm ab diesem Moment keinen Willen zu fairem Verhalten mehr unterstellen könnte
dass die Bebauung auch tatsächlich so realisiert werden kann wie ihm vom VK versprochen wurde
Wir rede(te)n - mittlerweile hat sich das Thema ja erledigt - hier ja nicht von einer Kaprizierung auf ein bestimmtes Hausmodell mit fünfeckigen Türmchen, sondern von der essentiellen Frage, ob es ein normales Baugrundstück ist oder mal eben 60 % davon im Außenbereich liegen. Das sind ja schon ein bißchen andere Verhältnisse als man aus einem Sätzchen herauslesen kann. Und es ist ja schließlich der Vk, der hier so tut, als wäre der Stempel nur noch Formsache und sein Wunschvorgehen sicher umsetzbar. Dann sollte er das ruhig auch garantiebewehren - aber wie gesagt, Schnee von gestern, Luftschloß gewesen.
 
Zuletzt aktualisiert 08.03.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3139 Themen mit insgesamt 42502 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstückskauf an spätere Bebaubarkeit knüpfen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Angebot für eine Doppelhaushälfte mit Grundstück ok? 11
2Eigenheim Bauen? Grundstück in Aussicht 19
3Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr 23
4Finanzierung des Grundstück: Muss die gesamte Finanzierung stehen? 11
5Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? 16
6Was haltet Ihr von diesem Grundstück? 11
7Grundstück bekomme ich geschenkt. Wie den Bau finanzieren? 16
8Grundstück von Vater kaufen - Hausbau ja oder nein? 11
9Kosten/Planung Grundstück, Baunebenkosten Schlüsselfertig usw. 27
10Grundstück - Entscheidung? 14
11Wieviel Grundstück und Haus können wir uns leisten? 25
12Meinungen zum Grundstück am Hang. 22
13Grundstück kaufen Traumhaus bauen LASSEN 26
14Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen 10
15Plan: Grundstück kaufen, in 10 Jahren bauen? 10
16Realistisch Kauf Grundstück und Neubau Einfamilienhaus & wie finanzieren? 20
17Grundstück bar bezahlen oder finanzieren? 14
18Eigenheim schlüsselfertig. Freies Grundstück 17
19Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten 32
20Eigenheim, erste Gedanken zu Grundstück, Bauweise, Budget 11

Oben