Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen

4,90 Stern(e) 14 Votes
M

Mike29

Ich kann beide Seiten verstehen. Der BU sieht es halt so, dass der TE einen Entwurf plus Änderungen und Anpassungen der Baubeschreibung forderte und möchte dafür ( Planungsleistungen auf Kundenwunsch) entlohnt werden. Sicherlich hätte er auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen sollen, allerdings hätte sich der TE bei Änderungen am Erstentwurf auch selbstständig sich über eventuelle Kosten Informieren können.
 
T

T_im_Norden

Wenn jemand etwas beauftragt ohne nach Kosten zu fragen sollte man sich nicht über die Rechnung wundern.
 
N

nordanney

Wenn jemand etwas beauftragt ohne nach Kosten zu fragen sollte man sich nicht über die Rechnung wundern.
Es wurde doch nichts beauftragt. Der GU wurde in der Angebotsphase gebeten, sein Angebot zu überarbeiten. Da kann man sich ruhig als Kunde zurücklehnen und den GU arbeiten lassen - außer er meldet an, dass es etwas kostet. Egal, ob es ein GU ist oder der Autoverkäufer. Nur weil ich die Konfiguration geändert haben möchte, bezahle ich doch nicht die Umplanung des Autos.

Das ist einfach lächerlich, wie hier wild diskutiert wird. Die rechtliche Situation ist klar. Der GU ist der "Verlierer" - er muss vorher kommunizieren, dass sein Angebot Geld kosten soll.
 
T

T_im_Norden

Wenn er Zeichnungen anfertigt ist das was anderes :

„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
 
11ant

11ant

„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
Genau da kommt es m.E. darauf an, ob das als "ohne Änderung kommen wir nicht zusammen" oder als "nach der Änderung sind wir im Geschäft" kommuniziert wurde. Ich bin kein Richter - wäre ich es, liefe es auf einen Vergleich bzw. eine Schlichtung hinaus.
 
Z

Zaba12

Wir hatten diese Art von Threads in Bezug auf Architektenleistungen zu genüge.
Und ich kann mich nicht erinnern, dass das Ergebnis war „wir müssen nix zahlen“ es ist fast immer auf einen reduzierten Betrag unterhalb der HOAI hinausgelaufen.
Mal so am Rande, ich habe die Planungsleistungen meines Architekten auch nicht direkt in Auftrag gegeben. Er kam zu Besuch, hat alles aufgenommen und hab einen ersten handgezeichneten Entwurf bei 2. Besuch mitgebracht. Beim 3. Besuch inkl. der Entwurfsplanung hat er gefragt ob wir weitermachen wollen, wenn nicht hätte er gerne die investierte Zeit honoriert gehabt.

Und wo ist nun der Unterschied? Ich sehe keinen großen Unterschied, außer dass die Honorarverordnung den Architekten ein wenig mehr Leitplanken bietet und damit teilweise schützt.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3120 Themen mit insgesamt 42231 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss EFH165 qm erster Entwurf - Architekt unzufrieden 63
2Honorar eines Architekten - Erfahrungen 10
3Entwurf Einfamilienhaus mit ca. 168m² Feedback 37
4Hausbau 2.0 - erster Grundriss-Entwurf 155
5Einfamilienhaus ca. 155qm + ELW40qm. Erster Entwurf. Verbesserungsvorschläge? 52
6Architekten-Leistungsphase 1-4 - Welche Unterlagen müssen sein? 33
7Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren 18
8Architekten / Bauingenieur Leistung, Ausführungsplan, Umfang 26
9Wunschliste für den Architekten 32
10Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben? 16
11Einfamilienhaus 4 Pers. - Erster Entwurf - Ba.Wü. 92
12Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten 32
13Entwurf Grundriss EG/OG sowie L-Vordach - Tipps 17
14Grundriss erster Entwurf - Meinungen erwünscht 21
15Erst-Entwurf vom Architekten - Optimierung 28
16Kostenschätzung zweier Architekten liegen weit auseinander! 11
17Massivhaus vom Architekten, ungefähre Kosten? 16
18Unser Grundriss-Entwurf für ein günstiges Haus 348
19Einschätzung zur Machbarkeit: Mehrfamilienhaus Entwurf vom Architekten? 11
20Neubau Einfamilienhaus ca. 190m² mit Doppelgarage ohne Keller - Entwurf Nr. 3 42

Oben