M
Mike29
Ich kann beide Seiten verstehen. Der BU sieht es halt so, dass der TE einen Entwurf plus Änderungen und Anpassungen der Baubeschreibung forderte und möchte dafür ( Planungsleistungen auf Kundenwunsch) entlohnt werden. Sicherlich hätte er auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen sollen, allerdings hätte sich der TE bei Änderungen am Erstentwurf auch selbstständig sich über eventuelle Kosten Informieren können.