Alles richtig, in Teilen;). Das Foto präsentiert das "Anti-Beispiel". Wie beschrieben sind die Gärten rechts und links davon, in längs Richtung zu unserem Grundstück, nicht so massiv angeschüttet. Der eine Nachbar hat dies nur gemacht um seinen ganzen Garten zu begradigen.
Es handelt sich jeweils immer um die hinterste Grenze der Nachbargrundstücke. Die Häuser der Nachbarn stehen ca. 1,5 m höher in ca. 20 m Abstand zur Grenze. Das das gesamte Gebiet zu einem entfernten Graben hin abfällt ist es alles Hanglage und es kommt zu dieser merkwürdigen Topografie.
Bei dem Nachbar mit der Mauer überlege ich schon, da unsere neue Garage im Abstand von 1,1 m zur Grundstücksgrenze verläuft, diesen Bereich einfach zu verfüllen. Dann spare ich mir eine aufwendige Böschungssicherung. Die Garage ist dann quasi eine Stützmauer für seinen Garten.
Böschung ist eine Möglichkeit hemmt natürlich die mögliche Tiefe meines Grundstücks und fällt dann zum tieferliegenden Haus. Finde ich nicht ganz so schön, jedoch und dass muss man nach einer groben Profilierung sehen, möchte ich nicht in Einfriedung aus Beton meinen Kaffee trinken.