Hausbau0815
Wenn du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast, kannst du nach § 650l Baugesetzbuch den Verbraucherbauvertrag ohne weitere Begründung widerrufen. Neu ist ab 1. Januar 2018, dass die Widerrufsfrist nach § 356e Baugesetzbuch erst dann zu laufen beginnt, wenn der Bauunternehmer den Verbraucher pflicht- und ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht belehrt hat.