Sofern der Hauswirtschaftsraum nicht in der beheizten Fläche integriert ist und die Länge der Grenzbebauung die gesetzlichen Vorgaben von 9m?? nicht übersteigt, sieht das für mich alles rechtens aus.
Die Frage ist, ob eure Terrasse so grenznah hätte dort gebaut werden dürfen. Gab es da nicht auch Abstände?