@Tolentino
und ihr stellt 2 Hochhäuser auf ein Grundstück wo vorher ein Hüttchen draufstand, und dann noch Garagen.
Die Nachbarn (vielleicht Mieter) könnten sich jetzt auch aufregen.
Wenn die 3m eingehalten sind, ist es halt jetzt so
Ich mein das gar nicht moralisch, ich gehe jetzt nur vom zu erkennenden Faktenstand aus und was dann die Möglichkeiten für den TE wären. Ich persönlich würde an der Stelle des TE auch eher freundlich Grüßen und Fragen, ob ich die Wand bepflanzen darf.
Eigentlich ist dein Beitrag ja whataboutism, aber ich mach mal mit. Ich bau nur ein (Hoch)haus. Weil ich lieb bin 4,50m von der Grenze, nicht nur 3m. Ich bau auch keine Garage und der gfs. irgendwann mal gebaute Carport wird an der Grenze zum neuen Nachbarn stehen, die alteingesessenen sind damit nicht beeinträchtigt. Der Vorbesitzer hat die ganze Fläche versiegelt und die Grenze mit Koniferen zuwuchern lassen, die er auch nicht beschnitten hat. Das waren richtige Bäume keine Hecke mehr. Die Nachbarn sind eher froh, dass wir jetzt da sind und hoffentlich ordentlicher. Ich verschatte mit meinem Haus tatsächlich etwas die Terrasse vom Nebennachbar. Der Mann ist etwas traurig, aber realisitsch (passiert halt), die Frau freut es sogar, weil sie die Sonne nicht so abkann.
Ich denke,außerdem hier steht der Anbau auf der Grenze und nicht 3m davon weg.
Da dort schon 2 Türen von vorn bzw. von hinten drin sind, wage ich zu bezweifeln, dass dort noch eine weitere Türe in den Hausinnenraum führt. Ansonsten ist der Raum bei 3x3m udn 3 Türen doch gar nicht mehr nutzbar. Wer würde aber denn einen Hauswirtschaftsraum ohne Zugang zum Haus haben wollen?
Ich denke eher das ist ein hochwertiger Carportanbau und "Hauswirtschaftsraum" wurde nur vom TE reininterpretiert.
Stimmt, du hast recht, habe erst die Tür von vorne nicht erkannt, weil sich im Glas die Ziegel vom Gebäude spiegeln. Ja der Anbau macht tatsächlich als Hauswirtschaftsraum nicht viel Sinn. Als Abstellraum ist es aber ganz schön teuer.