Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?

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S

shenja

Wenn ich mir die Parkplatzsituation bei uns so angucke, wünschte ich mir so eine Satzung. Mittlerweile hat doch jeder aus der Familie ein Auto und wenn Besuch kommt, dann droht schon der Parkkollaps. Wir mussten bei unserem kleinen Haus 1 1/2 Plätze vorweisen und es wurde auch kontrolliert. Da ihr fast doppelt so groß baut wie wir, vermute ich, dass wir auch 3 oder 4 Plätze hätten vorweisen müssen. Finde ich völlig ok. Ihr müsst halt 5 vorweisen, doof ist nur, dass die vor der Garage nicht zählen.
 
S

Samantheus

Wenn ich mir die Parkplatzsituation bei uns so angucke, wünschte ich mir so eine Satzung. Mittlerweile hat doch jeder aus der Familie ein Auto und wenn Besuch kommt, dann droht schon der Parkkollaps. Wir mussten bei unserem kleinen Haus 1 1/2 Plätze vorweisen und es wurde auch kontrolliert. Da ihr fast doppelt so groß baut wie wir, vermute ich, dass wir auch 3 oder 4 Plätze hätten vorweisen müssen. Finde ich völlig ok. Ihr müsst halt 5 vorweisen, doof ist nur, dass die vor der Garage nicht zählen.
Für eine 3-köpfige Familie mit einem Auto finde ich 5 schon sehr viel, egal ob der Platz vor der Garage zählt oder nicht...

In der Gegend gibt es 0 Mangel an Platz. Dörflich, man kann auch zu hauf direkt an der Straße parken da ist immer Platz...
 
M

Myrna_Loy

Die fehlende Stellplätze würden Euch spätestens bei einem Verkauf auf die Füße fallen. Und ja, so etwas wird überprüft. Und ja, Stellplatz pro 50 qm ist zunehmend üblicher. Auch mit dem Argument, dass Großpalastbesitzer gerne auch Autos ansammeln. Den Macan und 911er für Papa, den Vito und Fiat 500 für Mama,...
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Die Variante mit dem Tor im Carport wuerde ich nicht machen, dann faellt die Abloese irgendwann an.

Aber generell ist ein CP doch eine gute Loesung hinten eine Abstelle von 3 m vorsehen, dann funzt das auch mit dem Muelltonnen und Fahrraedern.

Garage wie urspruenglich vorgesehen planen und Tor weglassen. Haus 199m2 WF somit hast 4 Stellplätze und noch min. 10 k gespart.
 
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Tolentino

Tolentino

Wer hat denn die Wohnfläche berechnet? Der Bauunternehmer? Sicher, dass er dann diese nach Wohnflächenverordnung angestellt hat?
Im allgemeinen soll die nämlich eher mieterfreundlich sein und rechnet die Flächen eher kleiner. Für den Bauantrag ist die Fläche auch anders berechnet. Im BA ist meine z.B. 162,8 m², während die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung nur 155 m² beträgt.
vielleicht kannst du so wirklich noch einen einsparen.
 
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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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