mayglow
Naja, aber der Optimalfall wäre doch, ihr stellt ne Ausnahmegenehmigung, die wird angenommen, und ihr habt Ruhe. Ggf kriegt man ja dort auch doch noch einen Platz vor der Garage anerkannt wie ein anderer User schonmal vorgeschlagen hatte. Die anderen Möglichkeiten laufen damit ja auch nicht weg?Daher die Überlegung ggf. gar nicht die Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sondern gleich die Dummy Stellplätze mit einzeichnen beim Antrag auf Baugenehmigung. Frage ist eben welche "Verpflichtung" man damit dann gleich eingeht und ob und wie man da dann im Zweifel doch noch raus kommt.
Persönlich würde ich das halt lieber für mich zufriedenstellend geklärt haben wollen. Und wenn ich keine 3 extra Plätze einrichten will, dann würde das für mich eben eher heißen, ich versuche es über Ausnahmegenehmigung oder zahle sonst. Alternativ auch ne Mischung (einen noch aus dem Hut zaubern und dann Ausnahmegenehmigung und/oder rauskaufen). "Wir zeichnen die ein, bauen sie aber nicht und hoffen das nie einer kontrolliert" klingt für mich halt nach nem Zustand, hinter den man niemals nen Haken setzen kann, selbst wenn man erstmal damit durchkäme. Ähnliches denke ich mir auch beim Gerichtsprozess. Vielleicht wäre das langfristig abgeschlossen, aber ich hätte da auch Bedenken, dass das das ganze Vorhaben erstmal blockiert