Thomas911
Hallo zusammen,
leider muss ich Euch wieder um Eure Expertenmeinung bitten, denn ich habe aktuell nur noch Reibereien und mulmiges Bauchgefühl mit unserer Baufirma.
bereits so viele Streitpunkte gehabt, ohne dass Bau überhaupt losgeht.
Jetzt teilte uns der gute Herr, der Inhaber der Baufirma mit, dass er gerne eine Abtretungserklärung von uns haben möchte. Für uns entsteht dadurch ganz klar einen Nachteil/ hohes Risiko.
Nun ist es so, dass es für die Baufirma vertraglich möglich ist, diese Leistung von uns zu verlangen.
Im Vertrag steht dazu folgende Klausel – Siehe den Anhang. Leider ist es tatsächlich der Fall gewesen, dass wir mit der ersten Rate im Verzug kamen.Dies war der Tatsache zu Schulden, dass die Eintragung ins Grundbuch zu dem Zeitpunkt noch nicht erfolgte und die Bank die Auszahlung an die Baufirma verweigerte, bis die Eintragung abgeschlossen ist. Das hatten wir mit der Baufinanzierung so abgesprochen, dass dadurch der Zahlungsverzug entsteht.Nur war uns diese Klausel mit der Abtretungserklärundurch den Lappen gegangen.
Gibt es für uns jetzt Möglichkeit, der Forderung der Baufirma nicht nachzukommen? Was passiert in diesem Fall wenn wir solche Verpflichtung verweigern? Wieder einmal eigener Fehler, ich weiß, aber kann es so sein, dass solche Situation rechtlich legitim ist, wenn dadurch eine deutliche Schieflage für den Bauherren entsteht?
Danke im Voraus.
leider muss ich Euch wieder um Eure Expertenmeinung bitten, denn ich habe aktuell nur noch Reibereien und mulmiges Bauchgefühl mit unserer Baufirma.
bereits so viele Streitpunkte gehabt, ohne dass Bau überhaupt losgeht.
Jetzt teilte uns der gute Herr, der Inhaber der Baufirma mit, dass er gerne eine Abtretungserklärung von uns haben möchte. Für uns entsteht dadurch ganz klar einen Nachteil/ hohes Risiko.
Nun ist es so, dass es für die Baufirma vertraglich möglich ist, diese Leistung von uns zu verlangen.
Im Vertrag steht dazu folgende Klausel – Siehe den Anhang. Leider ist es tatsächlich der Fall gewesen, dass wir mit der ersten Rate im Verzug kamen.Dies war der Tatsache zu Schulden, dass die Eintragung ins Grundbuch zu dem Zeitpunkt noch nicht erfolgte und die Bank die Auszahlung an die Baufirma verweigerte, bis die Eintragung abgeschlossen ist. Das hatten wir mit der Baufinanzierung so abgesprochen, dass dadurch der Zahlungsverzug entsteht.Nur war uns diese Klausel mit der Abtretungserklärundurch den Lappen gegangen.
Gibt es für uns jetzt Möglichkeit, der Forderung der Baufirma nicht nachzukommen? Was passiert in diesem Fall wenn wir solche Verpflichtung verweigern? Wieder einmal eigener Fehler, ich weiß, aber kann es so sein, dass solche Situation rechtlich legitim ist, wenn dadurch eine deutliche Schieflage für den Bauherren entsteht?
Danke im Voraus.