Thomas911
Ich versuche jetzt, die Fragen der Reihe nach zu beantworten.Welche Kommunikation fand denn bislang statt? Gibt es noch Spielraum für eine Lösung?
Ich als Bauunternehmerin wäre wahrscheinlich auch nicht erfreut, wenn mein Kunde im ersten Zug die vereinbarte Zahlung schon nicht bzw. erst verspätet leistet. War das so zwischen Euch und dem Unternehmen abgesprochen, sodass es Einvernehmen über das Vorgehen gab?
Sonst kann ich schon auch nachvollziehen, dass man sich davor schützen will, Leistung nicht bezahlt zu bekommen?
Du schreibst ja von Reibereien, da würde mir jetzt noch weiterer Kontext fehlen..
1) Diesbezüglich waren wir noch nicht groß in der Besprechung. Der GF hat das telefonisch erwähnt dass er folgendes Dokument gerne haben möchte. Detailliert reden wir dazu in der Ausführungsplanung im persönlichen Termin.
2) Der Zahlungsverzug entstand dadurch, dass die Bank sich geweigert hatte, die erste Rate an die BauFirma anzuweisen ohne dass die Bank im Grundbuch eingetragen wird. Die Eintragung hat etwas länger gedauert, wodurch ein Zahlungsverzug von 5 Tagen entstand. Die Baufirma wurde nach dem Gespräch diesbezüglich sofort informiert und mündlich war es alles „ kein Problem gewesen“. Eine schriftliche Zahlungsfristverlängerung gab es nicht – was wiederum unser Versehen war.
3) Die Reibereien bezogen sich bisher auf die Architektenleidtung, den Bodengutachten und die Erdarbeiten. Dazu hatte ich vor kurzem zwei Threads eröffnet. Im ersten Fall hat uns die Architektin schrecklich beraten und extrem viele Fehler in der Planung gemacht. Selbst nach einigen Korrekturrunden sind da diverse Fehler aufgetreten, wodurch wir seit 3 Monaten keine Baugenehmigung erlangen können und aus dem vereinfachten Verfahen ausgeschieden sind. Beim zweiten Punkt ging es darum dass die Baufirma einen Bodengutachten erstellen ließ und wollte uns den „plötzlich“ nicht zukommen lassen, wobei vorher das Gegenteil besprochen wurde . Die Begründung: die haben den Bodengutachten für sich veranlasst und sind dazu nicht verpflichtet, ihn mit uns zu teilen. In welchem Umfang die Erdarbeiten zu leisten sind, dürfen wir vor dem Ausführungsplanungtermin bis jetzt nicht erfahren. Für uns kommt es intransparent rüber. Des Weiteren, wurde uns gesagt, dass die Baufirma es nicht zulässt, dass die Erdarbeiten unter dem Haus eine Drittfirma ausführt. Vertraglich ist es nicht vorgeschrieben, dass die Erdarbeiten nur von ihnen auszuführen sind. Die Begründung ist teilweise nachvollziehbar: sie werden darauf Haus bauen und können für die Fremdarbeit nicht haften.
Alles in allem entstehen noch vor dem Baubeginn viele Diskrepanzen, die uns Misstrauen schenken.