BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?

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Thomas911

Thomas911

Welche Kommunikation fand denn bislang statt? Gibt es noch Spielraum für eine Lösung?

Ich als Bauunternehmerin wäre wahrscheinlich auch nicht erfreut, wenn mein Kunde im ersten Zug die vereinbarte Zahlung schon nicht bzw. erst verspätet leistet. War das so zwischen Euch und dem Unternehmen abgesprochen, sodass es Einvernehmen über das Vorgehen gab?

Sonst kann ich schon auch nachvollziehen, dass man sich davor schützen will, Leistung nicht bezahlt zu bekommen?

Du schreibst ja von Reibereien, da würde mir jetzt noch weiterer Kontext fehlen..
Ich versuche jetzt, die Fragen der Reihe nach zu beantworten.

1) Diesbezüglich waren wir noch nicht groß in der Besprechung. Der GF hat das telefonisch erwähnt dass er folgendes Dokument gerne haben möchte. Detailliert reden wir dazu in der Ausführungsplanung im persönlichen Termin.

2) Der Zahlungsverzug entstand dadurch, dass die Bank sich geweigert hatte, die erste Rate an die BauFirma anzuweisen ohne dass die Bank im Grundbuch eingetragen wird. Die Eintragung hat etwas länger gedauert, wodurch ein Zahlungsverzug von 5 Tagen entstand. Die Baufirma wurde nach dem Gespräch diesbezüglich sofort informiert und mündlich war es alles „ kein Problem gewesen“. Eine schriftliche Zahlungsfristverlängerung gab es nicht – was wiederum unser Versehen war.

3) Die Reibereien bezogen sich bisher auf die Architektenleidtung, den Bodengutachten und die Erdarbeiten. Dazu hatte ich vor kurzem zwei Threads eröffnet. Im ersten Fall hat uns die Architektin schrecklich beraten und extrem viele Fehler in der Planung gemacht. Selbst nach einigen Korrekturrunden sind da diverse Fehler aufgetreten, wodurch wir seit 3 Monaten keine Baugenehmigung erlangen können und aus dem vereinfachten Verfahen ausgeschieden sind. Beim zweiten Punkt ging es darum dass die Baufirma einen Bodengutachten erstellen ließ und wollte uns den „plötzlich“ nicht zukommen lassen, wobei vorher das Gegenteil besprochen wurde . Die Begründung: die haben den Bodengutachten für sich veranlasst und sind dazu nicht verpflichtet, ihn mit uns zu teilen. In welchem Umfang die Erdarbeiten zu leisten sind, dürfen wir vor dem Ausführungsplanungtermin bis jetzt nicht erfahren. Für uns kommt es intransparent rüber. Des Weiteren, wurde uns gesagt, dass die Baufirma es nicht zulässt, dass die Erdarbeiten unter dem Haus eine Drittfirma ausführt. Vertraglich ist es nicht vorgeschrieben, dass die Erdarbeiten nur von ihnen auszuführen sind. Die Begründung ist teilweise nachvollziehbar: sie werden darauf Haus bauen und können für die Fremdarbeit nicht haften.

Alles in allem entstehen noch vor dem Baubeginn viele Diskrepanzen, die uns Misstrauen schenken.
 
Thomas911

Thomas911

Ja, ich habe gerade geschaut. Es ist eine normale Finanzierungsbestätigung bei uns gewesen.

Hat es etwas damit zu tun? Ich denke, eher nicht.

Du gehst auf die Fragen nicht ein. Kann es sein, dass ihr noch nie Vertrauen hattet und deshalb recht unbequem seid? Da Du eben auch an uns keine Erklärung angibst (bist Du ja auch nicht gezwungen), solltest Du Euch aber mal selbst reflektieren.
Ich habe in der Antwort an @minimini unsere bisherige Streitpunkte zusammengefasst, die unser Vertrauen abgeschwächt haben.
 
M

Myrna_Loy

Wenn alle anderen anscheinend bösartig und nachlässig Fehler machen, dann sollte man sich vielleicht fragen, ob man eine Perspektive einnimmt, die nicht zur Situation passt?
Hanlon‘s Razor?
 
Y

ypg

Alles in allem entstehen noch vor dem Baubeginn viele Diskrepanzen, die uns Misstrauen schenken.
Zur Hälfte von Punkt 3 haben wir aber auch hier erarbeitet, dass es alles richtig ist, wie es ist. Das solltest Du dann auch von Deiner Misstrauensliste streichen. Ggf verhält es sich bei anderen Punkten genauso. Bei der Architektenleistung gibt es oft nur „eingeschränkte Leistungen“ bei BUs, so weiß das der fleißige Leser hier
 
Thomas911

Thomas911

Wenn alle anderen anscheinend bösartig und nachlässig Fehler machen, dann sollte man sich vielleicht fragen, ob man eine Perspektive einnimmt, die nicht zur Situation passt?
Hanlon‘s Razor?
Emmm, ich habe mehrfach geschrieben dass der Fehler bei uns liegt. Nur ist meine Frage nicht gewesen, wer recht oder unrecht hat, sondern ob es Wege geben, die Situation zu retten und uns die Abtretungserklärung / Bürgschaft zu ersparen.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ich versuche jetzt, die Fragen der Reihe nach zu beantworten.

1) Diesbezüglich waren wir noch nicht groß in der Besprechung. Der GF hat das telefonisch erwähnt dass er folgendes Dokument gerne haben möchte. Detailliert reden wir dazu in der Ausführungsplanung im persönlichen Termin.

Da gibt es nix zu bereden. Du bist zur Erfuellung des Vertrags verplichtet. Da steht eindeutig: "
bue-will-eine-abtretungserklaerung-wie-umgehen-512968-1.png


Damit ist doch klar, dass Du die Buergschaft umgehend besorgen solltest.

2) Der Zahlungsverzug entstand dadurch, dass die Bank sich geweigert hatte, die erste Rate an die BauFirma anzuweisen ohne dass die Bank im Grundbuch eingetragen wird. Die Eintragung hat etwas länger gedauert, wodurch ein Zahlungsverzug von 5 Tagen entstand. Die Baufirma wurde nach dem Gespräch diesbezüglich sofort informiert und mündlich war es alles „ kein Problem gewesen“. Eine schriftliche Zahlungsfristverlängerung gab es nicht – was wiederum unser Versehen war.

Ist der Unternehmer fuer den Zahlungsverzug verantwortlich? Nein.


3) Die Reibereien bezogen sich bisher auf die Architektenleidtung, den Bodengutachten und die Erdarbeiten. Dazu hatte ich vor kurzem zwei Threads eröffnet. Im ersten Fall hat uns die Architektin schrecklich beraten und extrem viele Fehler in der Planung gemacht. Selbst nach einigen Korrekturrunden sind da diverse Fehler aufgetreten, wodurch wir seit 3 Monaten keine Baugenehmigung erlangen können und aus dem vereinfachten Verfahen ausgeschieden sind. Beim zweiten Punkt ging es darum dass die Baufirma einen Bodengutachten erstellen ließ und wollte uns den „plötzlich“ nicht zukommen lassen, wobei vorher das Gegenteil besprochen wurde . Die Begründung: die haben den Bodengutachten für sich veranlasst und sind dazu nicht verpflichtet, ihn mit uns zu teilen. In welchem Umfang die Erdarbeiten zu leisten sind, dürfen wir vor dem Ausführungsplanungtermin bis jetzt nicht erfahren. Für uns kommt es intransparent rüber. Des Weiteren, wurde uns gesagt, dass die Baufirma es nicht zulässt, dass die Erdarbeiten unter dem Haus eine Drittfirma ausführt. Vertraglich ist es nicht vorgeschrieben, dass die Erdarbeiten nur von ihnen auszuführen sind. Die Begründung ist teilweise nachvollziehbar: sie werden darauf Haus bauen und können für die Fremdarbeit nicht haften.

Alles in allem entstehen noch vor dem Baubeginn viele Diskrepanzen, die uns Misstrauen schenken.
Wenn Ihr nichgt weiter bauen wollt mit dem Unternehmer, dann bleibt nur die Kündigung. Ob Ihr kuendigt oder die Kündigung provoziert durch nicht Zahlen oder nicht Vorlegen der Bankbuergschaft spielt finanziell mMn keine Rolle.

Eventuell wuerde uns die Kuendigungsklausel weiter helfen, um das zu beurteilen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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