BÜ will eine Abtretungserklärung. Wie umgehen?

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Y

ypg

Anwälte haben auch ein Interesse, nämlich Geld zu verdienen mit vielen Schriftwechseln und langwierigen Verfahren. Nicht vergessen. Ein Kompromiss mit dem Bauunternehmen kann günstiger sein als ein gewonnener Rechtsstreit. Auch wenn der Anwalt dazu rät.
Ja. Das Problem sehe ich auch. Ein Anwalt verdient nur an den Briefen an die Gegenpartei und einer Verhandlung… je länger das Verfahren, desto teuer, also zeitintensiver.
Wenn also der Grund quasi hier auf der Hand liegt, wird er beraten und auf Bitten des TEs 2 Briefe schreiben. Pro Briefwechsel kann man einen Monat einkalkulieren.
Der Vertragspartner wird im Ersten Brief die Gründe anführen. Der Zweite Brief vom Anwalt die Bitte um Verzicht der Klausel, der zweite Brief der Partei der Ablehnung. Und dann? Dann ist das Vertrauensverhältnis so im Argen, dass man auf den Hausbau gegenseitig verzichten sollte.
Im Übrigen muss ja auch mal gesagt werden, dass das Vertrauen durch die verspätete Zahlung bei der Firma auch angekratzt ist. Das vergisst man ja hier ganz gern, weil der AG sich nur selbst sieht und Firmen anscheinend eh nur Betrüger sind (aus den Beiträgen der Threads herausgelesen)
 
M

minimini

Aus Deinen Berichten würde ich schließen, dass noch eine Möglichkeit zum Tabula Rasa und Neubeginn besteht? Sofern ihr das wollt? Bei mir kommt es ein bißchen so an, als ob ihr Euch da nicht mehr recht einlassen wollt, obwohl Themen die euch jucken augenscheinlich korrekt gelaufen sind.

Ihr könnt euch ja z.B. auf die damalige Absprache zur Zahlung berufen und einfach mal kund tun, dass ihr euch wundert dass nun die Bürgschaft benötigt wird?
Und auch bei anderen Themen könnt ihr doch offen kommunizieren, was euch irritiert oder was ihr benötigt um euch besser zu fühlen.
 
Thomas911

Thomas911

Aus Deinen Berichten würde ich schließen, dass noch eine Möglichkeit zum Tabula Rasa und Neubeginn besteht? Sofern ihr das wollt? Bei mir kommt es ein bißchen so an, als ob ihr Euch da nicht mehr recht einlassen wollt, obwohl Themen die euch jucken augenscheinlich korrekt gelaufen sind.

Ihr könnt euch ja z.B. auf die damalige Absprache zur Zahlung berufen und einfach mal kund tun, dass ihr euch wundert dass nun die Bürgschaft benötigt wird?
Und auch bei anderen Themen könnt ihr doch offen kommunizieren, was euch irritiert oder was ihr benötigt um euch besser zu fühlen.
Einen Neuanfang mit einer anderen Baufirma steht außer Frage. Sicher ist es unser Ziel und Anstreben, mit der bestehenden Baufirma unser Projekt durzuziehen und das Haus ohne weitere /künftige Probleme fertigzustellen. Das Gespräch können und werden wir veranlassen. Wollte trotzdem einen Plan B haben, was für Möglichkeiten wir haben, wenn der GF nicht entgehen kommt/ unsere Vorschläge blockt usw. Weiteres Problem könnte sein, dass die Bank nicht mitmacht und sowas nicht ausstellt.

Es ist logisch, dass wir nicht den Streit suchen, sondern unser Haus fertig stellen wollen und den Bauprozess möglichst reibungslos durchziehen.
 
J

Joedreck

Also für Mängel hast du die Möglichkeit von der ersten Rate etwas einzubehalten soweit ich weiß.

Ich würde mich an eurer Stelle evtl mit dem GU zusammen setzen und offen sprechen. Auch eigene Fehler offen kommunizieren und klarstellen dass man durch den ein oder anderen Punkt verunsichert ist.
Das Ziel klar machen, zusammen bis zum Ende vertrauensvoll miteinander zu arbeiten
 
M

Myrna_Loy

Also für Mängel hast du die Möglichkeit von der ersten Rate etwas einzubehalten soweit ich weiß.
Das schließt der letzte Absatz in der Vertragsklausel explizit aus, es sei denn, der Mangel ist unbestritten und/ oder juristisch abschließend festgestellt worden. Ich schätze, dass der letzte Abschnitt auch eventuell der ist, den ein Anwalt eventuell wegen Unverhältnismäßigkeit anfechten könnte.

Ich habe hier kein Urteil über Eure Zahlungsmoral gefällt, nur meine Einschätzung abgeheben, wie Euer misstrauisches Verhalten auf den Unternehmer wirken kann. Ich habe auch beruflich mit Auftraggebern zu tun, die jeden Kleinkram gutachterlich bewerten wollen, statt zu akzeptieren, dass manche Standards und Maßnahmen absolut im Rahmen der Qualitätsstandards sind, auch wenn der Laie das nicht so sieht.
 
M

MM1506zzzz

Jetzt teilte uns der gute Herr, der Inhaber der Baufirma mit, dass er gerne eine Abtretungserklärung von uns haben möchte. Für uns entsteht dadurch ganz klar einen Nachteil/ hohes Risiko.

Nun ist es so, dass es für die Baufirma vertraglich möglich ist, diese Leistung von uns zu verlangen.
Mißtrauen entstaht häufig durch fehlende Kommunikation. Vertragpartner A will Vertragspartner B veranlassen etwas zu tun. Vertragspartner B weiß aber nicht, was bezweckt werden soll, und schöpft daher Mißtrauen.

Du schreibst Eingangs (siehe Zitat) der Bauunternehmer möchte von Euch an Abtretungserklärung haben. Hat er das wirklich so gesagt und auch so gemeint ? Was sollt Ihr denn an Ihn abtreten ??

Mit einer Forderungsabtretung kann ich eine Forderung, die mir zusteht, an einen Dritten weiterreichen, z.B. meinen Schadensersatzanspruch an den Unfallgegener reiche ich an meine Werkstatt weiter, die sich dann das Geld vom Verzursacher holt.

In der Anlage fügts Du jedoch einen Auszug bei, der von einer Bürgschaft handelt. Das ist doch etwas völlig anderes ?! Sicher daß der Bauunternehmer dies überhaupt meinte ?

Wenn schon so die Begrifflichkeiten durcheinander gewürfelt werden, egal von wem, kann ich auch nur ein klärendes Gespräch empfehlen, sowohl mit einem Rechtsbeistand als auch mit dem Bauunternehmer.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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