Ich bin Eigentümer eines Weges welcher zu meinem Haus führt, ich habe einen Teil meines Grundstückes verkauft
und der Eigentümerin ein Wegerecht notariell ein getragen. Sie versicherte mir leider nur mündlich ihr Carport vor
ihr Haus zu bauen. Jetzt hat sie es neben ihr Haus ca. 3m weg von meinem Schlafzimmer gebaut und blockiert dadurch
auch noch meinen Stellplatz vor meinem eigentlichen Grundstück auf meinen Weg und droht mir jetzt auch noch
mich, bzw. meinen Besuch, der ab und an dort parkt (so 4 x im Monat) abschleppen zu lassen. Ich habe eine Klingel am Tor und fahre
das Fahrzeug weg, wenn sie rein oder raus will .
Kann ich das Wegerecht so ändern, das sie nicht meinen Stellplatz blockiert.
Mit frdl. Gruß
OK,
Also, sie hat das Recht, das Grundstück so zu bebauen, wie es die Landesbauordnung oder auch der Bebauungsplan hergibt.
Sie hat auch das Recht, überhaupt ihr Grundstück betreten zu können, genauso wie Du das Recht hast, Deine Grundstück betreten zu können.
Interessant dahingehend wäre, ob sie ihr Grundstück von vorn betreten könnte, spielt aber bei dem Problem hier keine Rolle.
Der Weg ist für Euch beide eine Zuwegung - nicht mehr und nicht weniger.
Ein Carport VOR ihrem Haus (also bei der Haustür), das sehe ich hier nicht, da hätte ihr Haus ja woanders gebaut werden müssen. Ich gehe mal davon aus, dass auch dann der Wendeweg ein problematischer wäre und das Grundstück nicht mega gross ist.
Wenn Du also ihr ein Wegerecht eingeräumt hast, dann hat sie jetzt auch das Recht, ihn zu benutzen. Du allerdings hast nicht das Recht, dort einen Stellplatz draus zu machen.
Und mal Hand aufs Herz: das ist ja nun nur ein Fenster bei Dir. Das Schlafzimmerfenster, wo man tagsüber nicht stundenlang vorsteht, dass man sich über den Anblick ärgern muss.
Ich kann mir allerdings sehr gut vorstellen, dass die Pkw-Türen knallen und Du dadurch gestört wirst. Allerdings ist das nun mal so. Dann hättest Du in der Konsequenz nicht verkaufen dürfen.