Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen

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Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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hanghaus2000

hanghaus2000

Koenntest Du trotzdem mal den Wortlaut und den Plan vom im GB eingetragenen Wegerecht hier einstellen. Ich mag nicht glauben, das der Notar so ein D... ist.

Ich habe uebrigens das gleiche Problem. Der Nachbar ist eher ruecksichtslos und ich habe mir selber einen CP mit Blechdach vor das Schlafzimmer Fenster gebaut.

Das Blechdach hoere ich kaum. Bin davon noch nie aufgewacht. Aber wenn Beim Nachbar 3:00 Uhr Post geliefert wird, oder Er um 6:00 sein Roller voll aufdreht, dann ist Schluss mit schlafen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Climbee

Climbee

Also ganz ehrlich: die eine Nachbarin sollte tunlichst nicht nach 22 Uhr mit dem Auto heim kommen. Die anderen Nachbarn haben alternativ (also nicht) erzogene Kinder, die auch mal nach 22 Uhr toben.

Alles stört.

Tut mir leid: ihr werdet nie glücklich sein, solange ihr Nachbarn habt. Irgendwer wird wohl immer irgendwann mal Lärm machen.
Wenn es mich stört, mache ich MEIN Fenster zu, auch wenn ich lieber bei offenem Fenster schlafe. Oder ich nehme Ohrstöpsel (mach ich auch, nicht wegen der Nachbarn, sondern wegen meinem Mann, der schnarcht - auch nach 22 Uhr, der Flegel!!!)

Mit den akkustischen Emissionen seiner Nachbarn muß man lernen zu leben - das ist so. Nur wenn da jede Nacht z.B. laute Rockmusik bis nach Mitternacht herüberschallt, kann man effektiv etwas dagegen tun - nämlich die Polizei wg. Ruhestörung holen.
Nach Hause fahren und im Carport parken, das muß man ertragen.
Regen auf dem Blechdach - wenn es vom Geräuschpegel im vorgeschriebenen Rahmen bleibt, muß man auch das ertragen.
Tobende Kinder, auch mal nach 22 Uhr (das wird es wohl nur im Sommer geben), auch das ist einfach zu ertragen (ich weiß, Kinderlärm kann echt kraß sein).
Aber was Du beschreibst, ist wirklich völlig im normalen Rahmen und keine nicht hinnehmbaren Zumutungen.
Ich würde an eurer Stelle wirklich schauen, wie ich mich selber schütze (gute Fenster, dezentrale Lüftung für das Schlafzimmer, sofern keine zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung vorhanden ist).

Die Lösung mit dem Wegerecht ist trotzdem doof, das tut mir für euch leid, daß der Notar da so schlecht beraten hat, aber das Kind ist in den Brunnen gefallen.

Jetzt bleibt euch nur, euch so gut wie möglich zu schützen. Im Sommer ist es um 22 Uhr oft noch hell, ich finde es nachvollziehbar, daß da Kinder in den Ferien noch draußen toben, daß man auf der Terrasse sitzt und lacht, redet feiert. Auch daß man nach 22 Uhr heim kommt und im Carport parken möchte, ist nicht bösartig, sondern normal.
Wenn ihr früh ins Bett geht und das eben auch an solchen Abenden, würde ich - schon im Eigeninteresse - versuchen für mich meine Ruhe zu schaffen (s.o.)

Ansonsten: ich denke, die Probleme werdet ihr überall haben, wo ihr Nachbarn habt. Bleibt nur der Einödhof oder sehr abgelegene Häuser bzw. alte Grundstücke mit über 1.000qm. Kaum mehr zu kriegen und schon gar nicht mehr zu bezahlen.

Daher erstmal die schnellste Lösung: ab in die Apotheke/Drogeriemarkt und gute Ohrstöpsel kaufen. Ist gewöhnungsbedürftig, mit den Dingern zu schlafen, aber das dauert ein, zwei Nächte, dann geht das.
Ansonsten, wie gesagt: gutes Fenster, Lüftungsanlage. Dürfte auch zur Ruhe beitragen.

Daß die Nachbarschaft ab 22 Uhr in tiefes Schweigen verfällt, das Grundstück nicht mehr verläßt bzw. mit dem Auto kommt und parkt - ich glaube, das werdet ihr nicht erwarten können.
 
Tolentino

Tolentino

Mein nächstes Haus baue ich irgendwo in die Pampa ohne Nachbarn. Nicht weil ich so lärmempfindlich bin, sondern damit ich niemandem auf den Sack gehe. Dann hole ich mir zwei Rockster und lasse die im Garten den ganzen Tag Beethoven und Brahms spielen.
Und nachts wird nach 22 Uhr Heimkino mit voll aufgedrehtem Subwoofer geguckt.

On Topic:
Nur fürs Blechdach kann ich was helfen. Es gibt so Streifen, mein Schwiegervater nennt Sie Antidröhnstreifen. Für Fensterbänke. Die reduzieren den Nachhall von Blechen enorm. Evtl. wäre das eine Möglichkeit wenigstens eine Schallquelle deutlich zu reduzieren.
 
Y

Ysop***

Also ganz ehrlich: die eine Nachbarin sollte tunlichst nicht nach 22 Uhr mit dem Auto heim kommen. Die anderen Nachbarn haben alternativ (also nicht) erzogene Kinder, die auch mal nach 22 Uhr toben.

Alles stört.

Tut mir leid: ihr werdet nie glücklich sein, solange ihr Nachbarn habt. Irgendwer wird wohl immer irgendwann mal Lärm machen.
Wenn es mich stört, mache ich MEIN Fenster zu, auch wenn ich lieber bei offenem Fenster schlafe. Oder ich nehme Ohrstöpsel (mach ich auch, nicht wegen der Nachbarn, sondern wegen meinem Mann, der schnarcht - auch nach 22 Uhr, der Flegel!!!)

Mit den akkustischen Emissionen seiner Nachbarn muß man lernen zu leben - das ist so. Nur wenn da jede Nacht z.B. laute Rockmusik bis nach Mitternacht herüberschallt, kann man effektiv etwas dagegen tun - nämlich die Polizei wg. Ruhestörung holen.
Nach Hause fahren und im Carport parken, das muß man ertragen.
Regen auf dem Blechdach - wenn es vom Geräuschpegel im vorgeschriebenen Rahmen bleibt, muß man auch das ertragen.
Tobende Kinder, auch mal nach 22 Uhr (das wird es wohl nur im Sommer geben), auch das ist einfach zu ertragen (ich weiß, Kinderlärm kann echt kraß sein).
Aber was Du beschreibst, ist wirklich völlig im normalen Rahmen und keine nicht hinnehmbaren Zumutungen.
Ich würde an eurer Stelle wirklich schauen, wie ich mich selber schütze (gute Fenster, dezentrale Lüftung für das Schlafzimmer, sofern keine zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung vorhanden ist).

Jetzt bleibt euch nur, euch so gut wie möglich zu schützen. Im Sommer ist es um 22 Uhr oft noch hell, ich finde es nachvollziehbar, daß da Kinder in den Ferien noch draußen toben, daß man auf der Terrasse sitzt und lacht, redet feiert. Auch daß man nach 22 Uhr heim kommt und im Carport parken möchte, ist nicht bösartig, sondern normal.
Wenn ihr früh ins Bett geht und das eben auch an solchen Abenden, würde ich - schon im Eigeninteresse - versuchen für mich meine Ruhe zu schaffen (s.o.)

Ansonsten: ich denke, die Probleme werdet ihr überall haben, wo ihr Nachbarn habt. Bleibt nur der Einödhof oder sehr abgelegene Häuser bzw. alte Grundstücke mit über 1.000qm. Kaum mehr zu kriegen und schon gar nicht mehr zu bezahlen.

Daß die Nachbarschaft ab 22 Uhr in tiefes Schweigen verfällt, das Grundstück nicht mehr verläßt bzw. mit dem Auto kommt und parkt - ich glaube, das werdet ihr nicht erwarten können.
Ich bin auch ein um 22 Uhr ins Bett-Geher. Das habe ich mir nicht so ausgedacht, so ist leider mein Rythmus.

Andrea hatte eigentlich alles getan, um für sich Ruhe zu schaffen. Das Schlafzimmer auf die kinderlose Seite setzen und beim Verkauf abzustimmen (und das eben leider nur mündlich), dass die neue Nachbarin den Carport an die Straße setzt. Ganz ehrlich. Ich wäre da auch mehr als pikiert, wenn die Dame dann alles in die Tonne tritt. Das hat emotional für mich auch eine andere Dimension, als wenn die Nachbarn im Neubaugebiet ihr Carport neben mein Schlafzimmer setzen würden, weil es sich so anbietet.

Schlimmer noch als das Geräusch an sich wäre für mich die Tatsache, dass mein Vertrauen voll ausgenutzt wurde und die Dame auf meine Kosten für sich das Optimum rausholt - ohne Rücksicht auf andere. Auf dem Papier wohl ihr Recht, in Ordnung ist es trotzdem nicht.

Ich würde mich zumindest anwaltlich beraten lassen, wie weit das Wegerecht tatsächlich reicht und was ich hinnehmen muss. Und ansonsten versuchen, mich emotional so weit wie möglich von der Dame abzugrenzen. Es bringt ja nichts, dass man jedes mal die Wut bekommt, wenn sie spät nach Hause kommt.

Ich wünsche dir alles gute!
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Koenntest Du trotzdem mal den Wortlaut und den Plan vom im GB eingetragenen Wegerecht hier einstellen. Ich mag nicht glauben, das der Notar so ein D... ist.
Der muss ja kein D* sein. Partei A schlägt den Wortlaut zum Geh- und Fahrtrecht vor und Partei B fragt nicht nach, auch nicht in der Beurkundung und hat dann den Salat. Viele Menschen haben ja eine regelrecht "Angst" vor dem Notar. Aber Beratung ist ja in den hohen Gebühren enthalten, man muss sie halt nutzen.

Wird sehr schwierig da was zu machen. Mündliche Nebenabreden sind bei Immobilienkaufverträgen ungültig. Nach §311b Baugesetzbuch bedarf der Grundstückskaufvertrag mit sämtlichen Nebenabreden der notariellen Beurkundung. Es käme jetzt höchstens noch auf den genauen Wortlaut an.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ich wuerde mal einen Anwalt fragen, ob das eingetrage Wegerecht nicht wegen Taeuchung und oder Falschberatung angefochten werden kann.

Ob man die Taeuchung beweisen kann?

@Andrea M. Warum stellst nicht die Tatsachen hier ein? So kann man nicht helfen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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