Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen

4,90 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen
>> Zum 1. Beitrag <<

C

CC35BS38

Finde der Fall ist ziemlich eindeutig.
Du hast das Grundstück verkauft, sie hat es anders bebaut als du dir das gewünscht hast.
Jetzt bist du deswegen sauer und parkst ihr den Carport zu.
Sie hat recht, du nicht.
So verstehe ich das auch von dem was man bisher weiß. Aus Gewohnheit würde man gerne auf dem Weg parken, auf dem jetzt das Wegerecht ist. Und das geht natürlich nicht. Ich würde als Nachbar auch nicht irgendwo klingeln und warten wollen wenn ich in/aus meinem Carport will. Der Besuch kann doch einfach woanders parken oder sogar auf Höhe des Tores.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Vielen Dank für Eure Informationen, da habe ich leider Pech gehabt, hatte mich von dieser Dame einlullen lassen,
da sie ihr Carport vor ihr Haus bauen wollte, naja sie wollte sich ja auch nur einen kleinen Bungalow bauen.
Ich muss wohl damit leben, das sie 3 bis 4 x die Woche Nachts nach 22 Uhr nach Hause kommt und ihr Auto unter
meinem Schlafzimmerfenster parkt, es ist sehr laut und wenn es regnet, sie hat sich ein Blechdach aufs Carport bauen
lassen, können wir man gleich gar nicht schlafen.
1) Gibt es für die Aussage zur Position des Carports (unabhängige) Zeugen?
2) Es gibt für Lärm Emissionsgrenzwerte. Werden diese z.B. bei Regen aufgrund des Blechdachs überschritten (Lärmmessung!) Müsste die Nachbarin ggf. nachbessern.
--> Fachanwalt aufsuchen! Aber besonders gut sehen die Chancen aus der Ferner nicht aus.
 
Climbee

Climbee

Ja, dumm gelaufen. Sie hätte das Grundstück ja auch von der Straßenseite her begehen können (nehme ich mal an), also wäre wahrscheinlich überhaupt kein Wegerecht notwendig gewesen, denn zur Haustüre hätte sie über ihr Grundstück auch laufen können und dann wäre der Weg einfach dein Grund und da könntest du machen, was Du willst. Jetzt zahlst du für den Weg Grundsteuer und den Nutzen hat die neue Nachbarin. In der Konstellation wäre es besser gewesen, auch den Weg zu verkaufen und sich ein Wegerecht einrichten zu lassen. Hätte mehr Geld gebracht und an der rechtlichen Situation zu der, wie sie jetzt ist, nichts geändert.
Ich hoffe mal, sie hat auch mit dem Wegerecht die Aufforderung zum Schneeräumen und Weg befahrbar halten bekommen. Denn wenn nicht, bist du als Hauseigentümer auch dafür zuständig. Heißt: sie kann von euch verlangen, daß ihr den Weg räumt und instand haltet damit sie ihren Carport nutzen kann. Wenn es blöd läuft, steht die um 7 Uhr früh bei euch auf der Matte und verlangt, daß ihr Schnee räumt damit sie raus fahren kann. Bei uns haben die Wege bis 7 Uhr früh geräumt zu sein.

Aber das Thema ist durch. Den Notar würde ich in Zukunft aber meiden. Eigentlich ist es seine Aufgabe auf solche verzickten Situationen hin zu weisen und alle möglichen Eventualitäten durch zu spielen.
 
C

CC35BS38

Vielen Dank für Eure Informationen, da habe ich leider Pech gehabt, hatte mich von dieser Dame einlullen lassen,
da sie ihr Carport vor ihr Haus bauen wollte, naja sie wollte sich ja auch nur einen kleinen Bungalow bauen.
Ich muss wohl damit leben, das sie 3 bis 4 x die Woche Nachts nach 22 Uhr nach Hause kommt und ihr Auto unter
meinem Schlafzimmerfenster parkt, es ist sehr laut und wenn es regnet, sie hat sich ein Blechdach aufs Carport bauen
lassen, können wir man gleich gar nicht schlafen.
Verstehe deine Sicht auch. Die erzählt es beim Kauf so dass es euch recht ist und baut anders. Nur habt ihr da keine Handhabe. Um mit dem Caportdach einen Kompromiss zu finden muss aber zuerst der Konflikt mit dem Stellplatz gelöst werden. Und da seid ihr wohl eher in der Bringschuld.
 
A

Andrea M.

Ja leider ist man hinterher immer schlauer, das Grundstück ist nur über meinen Weg erreichbar, in zweiter Reihe.
Ich wohne in dritter Reihe. Die Dame hat sich leider erst im Nachgang entpuppt, wie sie wirklich ist. Mein Man
und ich sind so richtig sauer, wir haben ihr beim Hausbau geholfen wo wir konnten, z.B. Zaun bauen am Ende
des Gartens, mit Strom aushelfen, als noch keiner da war usw. Jetzt ist sie rücksichtslos und sehr laut. Wir überlegen
schon, ob wir versuchen unser Haus zu verkaufen und woanders neu anzufangen, fällt mir sehr schwer, da ich
dort aufgewachsen bin, ist von meiner Oma. Danke Euch allen trotzdem.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Hang-Grundstück, Carport abfangen 22
2Straße ca. 50cm über Grundstück - Auffüllen oder Keller 26
3Grundstück richtig teilen für Einfamilienhaus + Doppelhaus 15
4Wie würdet ihr das Haus auf dem Grundstück ausrichten? 17
5Planung Grundriss Doppelhaus, kleines Grundstück, Bauhausstil 34
6Kosteneinschätzung: Fertighaus, Keller, Carport, Einzelgarage 11
7Platzierung auf dem Grundstück 43
8Grundriss Planung Einfamilienhaus ca. 150 m² auf 913m² Grundstück 13
9Trapezförmiges Grundstück: Erste Ideen / Verbesserungsvorschläge 13
10Haus Platzierung auf Grundstück mit Straße im Süden 12
11Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück 45
12Teures Grundstück + Einfamilienhaus 155 qm + Keller KFW40+, finanzierbar? 60
13Kostenaufstellung und Finanzierungssituation (Schnäppchen Grundstück) 23
14Grundstückssuche - Grenzeneinhaltung Carport - Erfahrungen 11
15Garage, Carport oder beides? 12
16Grundstück Kosten - Haus Bauen und Finanzieren 29
17Kosten für Schwedenhaus auf unerschlossenem 2. Reihe-Grundstück 21
18Grundstück am Nordhang – nächste Schritte? 25
19Grundriss Einfamilienhaus auf schmalem Grundstück 24
20Positionierung eines Einfamilienhaus auf länglichem Nord-Süd-Grundstück 10

Oben