Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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hanghaus2000

hanghaus2000

Da schließe ich mich @ypg an, so ärgerlich wie das für Dich auch sicherlich ist. Du hättest entweder das Wegerecht nicht so weit nach hinten einräumen sollen, oder den Weg gleich zu Gemeinschaftseigentum umgewidmet und einen Teil verkauft (Dir also bezahlen lassen). Denn so bist Du alleine zu 100% in der Haftung und für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, musst aber gleichzeitig diese Art der Nutzung durch Deine neue Nachbarin dulden.
Ich bin da Anderer Meinung. Ich haette den Weg mit verkauft und mir selber eine Wegerecht eintragen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
RomeoZwo

RomeoZwo

Und die spannende Frage lautet immer noch: "Wie ist das Wegerecht im Grundbuch eingetragen?" Gibt es dazu eine Skizze, eine Beschreibung? Wenn es nur die geschotterte Fläche ist, denke ich wäre der Carport nicht legal zu erreichen. Wenn das Wegerecht auch die gepflasterte Fläche bis zu deinem Tor beinhaltet sieht es schlechter aus, dann ist an der Position des Carport erstmal nix auszusetzen. Zuparken des Weges ist für beide Parteien nicht erlaubt.

Welches Recht ist eigentlich definiert? Ein Geh- und Fahrrecht oder vielleicht nur ein Gehrecht? Letzteres wäre sinnvoll gewesen, wenn man dem Käufer nur den Zugang zur Haustür ermöglichen wollte. Aber das Kind scheint hier ja schon in den Brunnen gefallen zu sein ...
 
A

apokolok

Finde der Fall ist ziemlich eindeutig.
Du hast das Grundstück verkauft, sie hat es anders bebaut als du dir das gewünscht hast.
Jetzt bist du deswegen sauer und parkst ihr den Carport zu.
Sie hat recht, du nicht.
 
Climbee

Climbee

Also der Weg gehört Dir und Du hast der neuen Eigentümerin ein Wegerecht dort eingetragen? Habe ich das so richtig verstanden?

Wenn Du ihr das Wegerecht bis nach hinten an Dein Grundstück hast eintragen lassen, dann bist Du selber schuld, dann darf sie den Weg aus so nutzen und es ist eben ein Weg und Du darfst nicht darauf parken.
Klüger wäre gewesen, ihr das Wegerecht nur bis auf Höhe ihrer Haustür einzutragen. Dann wäre der Carport illegal errichtet und sie müßte über deinen privaten Grund fahren um ihn zu erreichen - was sie natürlich nicht darf. Und du hättest den Weg von Höhe ihrer Haustüre bis zu dir nach deinem Gutdünken nutzen können, da reiner Privatgrund (über den du dein Grundstück erreichst, den du aber auch nutzen darfst, wie du willst).

Blöd gelaufen, würde ich sagen. Da hat der Notar dich schlecht beraten. Hätte das Wegerecht auf Höhe ihrer Haustüre geendet, hätte sie keine andere Möglichkeit gehabt, als den Carport auf die andere Seite zu bauen und könnte sich nicht aufregen, wenn Du auf deinem Privatgrund wie auch immer parkst (auch wenn das vor ihrem Grundstück ist).
Wenn es so ist, wie ich oben vermute, dann hat sie das Recht auf ihrer Seite und du kannst dich nur ärgern, daß du damals nicht richtig überlegt hast und kannst sauer auf den Notar sein, der dich nicht richtig beraten hat. Aber mehr kannst du wohl nicht mehr machen.
 
A

Andrea M.

Vielen Dank für Eure Informationen, da habe ich leider Pech gehabt, hatte mich von dieser Dame einlullen lassen,
da sie ihr Carport vor ihr Haus bauen wollte, naja sie wollte sich ja auch nur einen kleinen Bungalow bauen.
Ich muss wohl damit leben, das sie 3 bis 4 x die Woche Nachts nach 22 Uhr nach Hause kommt und ihr Auto unter
meinem Schlafzimmerfenster parkt, es ist sehr laut und wenn es regnet, sie hat sich ein Blechdach aufs Carport bauen
lassen, können wir man gleich gar nicht schlafen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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