Also der Weg gehört Dir und Du hast der neuen Eigentümerin ein Wegerecht dort eingetragen? Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn Du ihr das Wegerecht bis nach hinten an Dein Grundstück hast eintragen lassen, dann bist Du selber schuld, dann darf sie den Weg aus so nutzen und es ist eben ein Weg und Du darfst nicht darauf parken.
Klüger wäre gewesen, ihr das Wegerecht nur bis auf Höhe ihrer Haustür einzutragen. Dann wäre der Carport illegal errichtet und sie müßte über deinen privaten Grund fahren um ihn zu erreichen - was sie natürlich nicht darf. Und du hättest den Weg von Höhe ihrer Haustüre bis zu dir nach deinem Gutdünken nutzen können, da reiner Privatgrund (über den du dein Grundstück erreichst, den du aber auch nutzen darfst, wie du willst).
Blöd gelaufen, würde ich sagen. Da hat der Notar dich schlecht beraten. Hätte das Wegerecht auf Höhe ihrer Haustüre geendet, hätte sie keine andere Möglichkeit gehabt, als den Carport auf die andere Seite zu bauen und könnte sich nicht aufregen, wenn Du auf deinem Privatgrund wie auch immer parkst (auch wenn das vor ihrem Grundstück ist).
Wenn es so ist, wie ich oben vermute, dann hat sie das Recht auf ihrer Seite und du kannst dich nur ärgern, daß du damals nicht richtig überlegt hast und kannst sauer auf den Notar sein, der dich nicht richtig beraten hat. Aber mehr kannst du wohl nicht mehr machen.