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Myrna_Loy
ich meinte nicht, dass man damit alle Rechte abgibt, sondern dass man böse Überraschungen bei solchen Objekten durch gute Sachverständige im Vorfeld vermeiden kann. Es macht keinen Spaß, in einer Ruine zu sitzen und den Vorbesitzer zu verklagen, wenn dieser tot ist oder im Altersheim sitzt. Gerümpel versteckt unter Umständen viele Mängel.Dieses Satz gibt es in der Rechtsprechung nicht, es entbindet nicht von der Sachmangel Haftung.
Wenn Mangel bekannt sind müssen sie angegeben werden sonst wird's teuer für den Verkäufer.