Abwehr-Angebot, oder sind Hauspreise so teuer geworden?

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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pagoni2020

Aber einen Mangel gezeigt bekommen und zu sehen und zu erkennen, was der für Konsequenzen hat, das können die wenigsten Laien. Bei ü200 qm zu sanierende Fläche - bei den gehobenen Ansprüchen - ist es klug, da mal einen Experten für Altbausanierung gründlich schauen zu lassen und sich auch die Erlaubnis zu holen, mal hinter eine Vorbauwand an einer kritischen Stelle schauen zu lassen.
Ja absolut, daran besteht kein Zweifel.
Ich hatte lediglich erwähnen wollen, dass es dennoch geboten ist, vwerkäuferseits einen bekannten Mangel mitzuteilen. Das schließt jedoch keinesfalls aus, dass der Käufer dem Pferd vorher mal genau ins Maul schauen sollte o_O
 
Tassimat

Tassimat

Aber erstmal muss man dem Verkäufer nachweisen, dass er von einem Mangel gewusst hat. Ist igendwas versteckt hinter dem ganzen Holz, dann hat man schlechte Karten im Nachhinein. Noch schlechter wird es, wenn irgendwelche Erben oder sonstwer ein Haus verkauft, in dem er nicht die letzten Jahre selber gewohnt hat.
 
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Ostseefan12

Das ist mir dann aber doch etwas zu süffisant.
Aucnh wenn es im Nachhinein schwierig sein mag, sei Recht einzufordern oder es zu bekommen bedeutet es jedoch nicht, dass es erlaubt sei, bekannte Mängel zu verschweigen. In einem Rechgtsgeschäft euinen Mangfel zu verschweigen bedeudet eine Täuschung und im Rechtsverkehr ist diese von gesetzeswegen strafbar. Und Ja......es laufen dennoch viele Täuscher frei durch die Gegend, was ihre Taten dadurch aber noch lange nicht legal macht.
Mord ist ja auch strafbar, wenn man nicht erwischt wird, sogar bei Onkel Hold.
Vermutlich hast du den zu oft geschaut sonst würdest du so ein Quatsch von dir lassen.
Das ist doch Unsinn. Ein Mangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll. Wenn wie besichtigt vereinbart ist, liegt eben kein Mangel vor. Lernt man schon beim kleinen Schein Zivilrecht. Ich bin übrigens Jurist mit der Befähigung zum Richteramt, du auch?
 
P

pagoni2020

Ich bin übrigens Jurist mit der Befähigung zum Richteramt, du auch?
Sofern Du damit mich meinst.....Nein, leider war ich bislang beruflich nur erfolglos und meist unnütz. Müssen bei Dir zuhause eigentlich Alle niederknien, wenn Du in den Raum schwebst? Deine schillernd klingende Berufsbezeichnung in diesem Zusammenhang klingt ja wie das "Ben Gurion" bei Kishon´s Jiddisch Poker:D.
Ich denke, dass @tomtom79 ebenso wie ich darstellen wollte, dass ein Verkäufer grundsätzlich einen ihm bekannten Mangel, also eine gerade sogar halb-richterlich zitierte, bereits bestehende Abweichung des Ist vom Soll, dem Käufer mitteilen muss. Alleine um dem Verkäufer bereits bekannte Mängel ging es; Hohes Gericht, dazu braucht es auch keine bissig-überhebliche Spitzen gegen Forum-User. Sind bei dem genannten "kleinen Schein" die Fächer "Lesen" und "Schönschreiben" heutzutage nicht mehr dabei?
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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