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Diese Ansichten nennen sich "Grundriss des Erdgeschosses" und "Lageplan". Wenn Terrassentüren ohne Terrasse eingezeichnet sind, mögen die Philosophen "entscheiden", ob da das Bauamt getäuscht wurde oder gepennt hat. Du könntest wohl theoretisch an das Bauamt ein Verlangen richten, über den Grenzabstand der Terrasse zu wachen. Aber praktisch kannst Du sicher sein, daß Du wenn da beim Kaffeetrinken dummes Zeug erzählt wird, dieses auch mit 2m mehr Abstand noch gut hören wirst. Dein "Recht" durchzusetzen, wird Dir außer einer vergifteten Atmosphäre also nichts eintragen.Beim Bauamt wurde mir eine Akte gezeigt, in der Baupläne zu sehen waren: A3 (?) Abbildungen der Außenfassade und der Aufteilung innen im EG und OG. Außerdem noch eine Draufsicht auf das Grundstück, auf dem die Häuser, eine Garage und ein Gartenhaus zu sehen waren. Terrassen waren nicht eingezeichnet. Laut Aussage des Bauamts habe ich als angrenzender Nachbar ein Anrecht auf Einsicht, das mir der Nachbar auch vor Ort unkomplizierter hätte gewähren sollen/ müssen.
Müsste es also eine Ansicht mit eingezeichneten Terrassen geben? Wenn ja, wie nennt sich diese Ansicht?
Aber wenn Du Deinen Nachbarn so weit wie möglich bannen willst, kann ich Dir den simplen Trick verraten, mit dem meine dann bald ehemalige Vermieterin mir seinerzeit ausgetrieben hat, meinen Balkon zu genießen: die hat sich mit ihren Bekannten in den Garten gesetzt und mit ihrer Quäkstimme dummes Zeug erzählt. Als das nicht gereicht hat, ließ sie die Bäume abholzen, sodaß mir künftig jedes Lüftchen die Zeitung "umblätterte". Ich hätte natürlich auf das Zeitunglesen auch verzichten und mir Kumpels zum Nochdümmereszeugreden einladen können. Heute würde ich das wohl auch tun, es live streamen und uns von Followern die Bierchen dazu spendieren lassen *LOL*