Hallo €uro,
ich muß ab und an auch mal arbeiten ...
Na und? Guttenberg und Konsorten haben sogar promoviert, der ADAC, TÜV etc. div. Studierte in ihrem abhängigen Gefolge!
Bei Alice Schwarzer ist seit Kurzem bekannt, daß sie das Gleichnis mit dem Glashaus nicht verstanden hat
In meinem post steht ganz deutlich:
Du wärst sicherlich überrascht, wie viele unserer BV von externem, studiertem Sachverstand begleitet werden
Seit wann ist externer Sachverstand abhängig? Noch mal, für Dich, dieses Mal eindeutig formuliert: die überwiegende Mehrheit unserer Kunden bringt die/den Sachverständige(n) ihres Vertrauens mit; uns überwiegend unbekannt und immer willkommen.
Nun bring doch endlich mal das Vertrags-Bsp der Schenk-Bauberatung, wo Bauherren aufgrund des begleitenden, studierten Sachverstands, Erwartungen auf rechtlich, belastbare Nachbesserung hoffen könnten!
Das kann ich nicht, weil ich keinen Einblick in die Berichte des Sachverständigen habe => das Vertragsverhältnis besteht zwischen unseren Kunden und ihrem SV, weil ich weder über unsere Kunden noch im internen Verhältnis Kenntnis über nachhaltige Streitigkeiten zwischen externem SV und unseren BL habe, ich keine Verbräuche verspreche und dem zufolge diese Diskussionen auch nicht führen muß.
Die Dich interessierenden und mir vorliegenden PHPP haben einen Umfang von zumeist 4 MB - beginnend bei der Kurzanleitung und endend beim EB-Ausweis, die Excel-Datei kann ich nicht hochladen.
Wenn die studierte Begleitung derart sattelfest ist, dürfte es doch eigentlich nur ein Kinderspiel sein, dies in der Vertragsgestaltung entsprechend wiederzufinden
Da reicht ein Satz, welcher das Hausrecht auf den extern hinzugezogenen SV erweitert. Für weiteren, möglichen Unmut, würden uns entweder der Kunde oder der TGA-Planer aufs Dach steigen; kann ich - sehr zu meiner Freude - nicht mit dienen.
Liebe Grüsse, Bauexperte