Ok, verstanden. Aber muss man nicht trotzdem aufpassen, da durch ungünstige Kombinationen wie spät erkannte Schwangerschaft, Ende des Jahres kein Steuerklassenwechsel und/oder Frühgeburt die Steuerklasse 3 nicht ausreichend lange hat.
Ja muss man! Es gilt meine ich das Geburtsdatum, folglich kann man da "auf die Nase fallen" wenn man zu spät wechselt. Daher ist es im Grunde am besten frühzeitig zu wechseln, das Minus gibt es ja bei der Steuererklärung zurück.
Günstig finde ich das Angebot auch nicht! Aber es grenzt an Unmöglichkeit an einen bezahlbaren Grund zu kommen, 3x im Bewerbungsverfahren im Einheimischen Model gescheitert( einmal waren wir sogar schon beim Losen dabei).
Eventuell sieht es ja jetzt besser aus? Zumindest häufen sich die Berichte über zurückgegebene Grundstücke. Ich weiß, vor 2 Jahren kaufen wäre günstiger gewesen, hinterher ist man immer schlauer. Aber letztendlich zahlt ihr hier einen Neubaupreis für ein 20 Jahre altes Haus bei dem ihr auf jeden Fall bei der Haustechnik was zu sanieren habt.
Eventuell sieht es ja jetzt besser aus? Zumindest häufen sich die Berichte über zurückgegebene Grundstücke. Ich weiß, vor 2 Jahren kaufen wäre günstiger gewesen, hinterher ist man immer schlauer. Aber letztendlich zahlt ihr hier einen Neubaupreis für ein 20 Jahre altes Haus bei dem ihr auf jeden Fall bei der Haustechnik was zu sanieren habt.
Möglich wäre es das es so kommt, aber was wenn nicht? Grundstücke ohne Einheimischenmodel sind teuer, als Beispiel 15km entfernt von mir wird ein Grundstück mit 235.200 angeboten(588qm) im Bieterverfahren... Tippe also auf 300.000 ca! Alternative umsteigen auf Eigentumswohnung da liegen die Preise für 100qm 3 Zimmer bei "moderaten" 500.000 aufwärts (vermietet). Ich bin der Meinung unser Gehalt ist schon nicht schlecht, aber Eigenheim wird für 80-90 Prozent der Deutschen nicht mehr finanzierbar sein, jedenfalls in meinen Breitengraden, traurig ab Wahr!
Bezüglich der Heizung, fällt mir noch ein das wir einen alten Bausparvertrag haben der in 3 Jahren zuteilungsreif wäre mit 20.000 Bausparsumme. Den könnte ich doch sogar für die Heizung verwenden wenn Not am Mann ist?
Ok, verstanden. Aber muss man nicht trotzdem aufpassen, da durch ungünstige Kombinationen wie spät erkannte Schwangerschaft, Ende des Jahres kein Steuerklassenwechsel und/oder Frühgeburt die Steuerklasse 3 nicht ausreichend lange hat.
Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse muss nämlich spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. Demnach bleiben nach der Empfängnis maximal zwei Monate Zeit, um den Steuerklassenwechsel für das Elterngeld zu machen.