Ein Baufenster ist generell nicht eingetragen, nur eine Baugrenze zu einem angrenzenden Graben.Jein. Es gibt häufig "Ca/Cp" (und dann verwirrenderweise meist rot) eingezeichnete Sonderbaufenster oder Baufenstererweiterungen speziell für Garagen oder Carports. Da darf dann auch ein blanker Abstellplatz hin (was ja letzlich ein Carport ohne Dach ist).
Ich rate (nicht nur) Dir grundsätzlich, nicht so abstrakte Fragen zu stellen, wenn es bereits um konkrete Grundstücke etc. geht. Und speziell bei solchen "Eigentlich-an-Escroda"-Fragen ist hoch empfehlenswert, mit Informationen nicht zu geizen. Vieles beim Bauen ist ein so unendlich weites Feld, daß man es klugerweise mittels Konkretisierung eingrenzt, was regelmäßig zu erheblich gezielteren Antworten führt.Ein Baufenster ist generell nicht eingetragen, nur eine Baugrenze zu einem angrenzenden Graben.
Der Bebauungsplan ist von 1980 und enthält selbst wenig Infos. Das Grundstück ist ganz normal als allgemeines Wohngebiet eingezeichnet. Auf einer Seite ist eine gestrichelte Linie mit Punkten in den Zwischenräumen. Alles schwarz weiß. Die Legende sagt nur "Baugrenze" dazu. Ca. 5 Meter von einem Graben (Grundstücksgrenze) entfernt parallel dazuIch rate (nicht nur) Dir grundsätzlich, nicht so abstrakte Fragen zu stellen, wenn es bereits um konkrete Grundstücke etc. geht. Und speziell bei solchen "Eigentlich-an-Escroda"-Fragen ist hoch empfehlenswert, mit Informationen nicht zu geizen. Vieles beim Bauen ist ein so unendlich weites Feld, daß man es klugerweise mittels Konkretisierung eingrenzt, was regelmäßig zu erheblich gezielteren Antworten führt.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Baugrenze / Einfriedung - Was darf ich verlangen? | 11 |
2 | Hangabsicherung > 1,30 m zu überwinden / Haus in einem "Graben" | 25 |