Ich kann ja aber im Entdeffekt nichts dafür, dass die bestellte Heizung nicht geliefert wird,
das GU bekommt doch auch "Schadenersatz" vom Gewerk für die Verzugsentschädigung an uns, oder nicht ?
Wir wissen nicht, was dein GU mit seinen Subunternehmern vereinbart hat. Das ist an der Stelle aber auch uninteressant. Was zählt ist, was du vereinbart hast. In Verzug gerät euer GU aber nur, wenn das Haus nicht bis Ende der Bauzeit fertig ist. Dann erst kannst du auch Schadenersatz fordern. Bis dahin ist euer einziges "Instrument" Abschlagszahlungen zurück zu halten. Das muss man sich im Einzelfall aber genauer anschauen.
Baustrom kommt vom Bauherren,
Das ist eben eurer Risiko, genau so wie es das Risiko des GU ist, möglicherweise in Verzug zu geraten. Natürlich könnt ihr gegen den GU vorgehen, wenn sich herausstellt, dass er mit eurem Strom nicht sinnvoll umgegangen ist, bspw. wenn die Gewerke 1.500 kWh für Autoscooter verbraucht haben (Beweisfotos sind dann nicht verkehrt). Sollte euer GU euch zur Überbrückung eine mobile Heizung hinstellen und er schafft es doch noch, bis zum Ende der Bauzeit euch die Wärmepumpe zu liefern und zu installieren, dann werdet ihr die Kröte wohl oder übel schlucken müssen - egal wie der Zählerstand dann sein mag.
Letzten Endes seid ihr aber besser damit beraten, zusammen mit dem GU eine Lösung für das Problem "Heizung nicht Lieferbar" zu finden, anstatt über Schadenersatz zu philosophieren. Wenn
Nibe eine andere Heizung schneller liefern kann, dann schlagt dem GU das vor. Es liegt aber in seinem Ermessen, ob er das macht oder nicht und ob ihr dann eine Änderungsvereinbarung zum Bauvertrag trefft oder nicht, denn - wie gesagt - was zählt, ist, dass das Haus zum Übergabetermin fertig ist.